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Reichsverfassung und Unitarismus.
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Die Freihandelslehre in Geschichte und Wissenschaft.

unter den patriotischen Pflichten des Deutschen den ersten Rang zusprechen, haben wir vielleicht den Schein auf uns geladen, als ob uns die nationale Gesinnung, die Begeisterung für Glanz und Größe des deutschen Gesamtstaates minderer Ehre würdig erschiene. Das wäre ein arges Mißverständnis. Nein, eben des­halb ist die bundestreue Gesinnung vor allem zu preisen, weil sie die festeste Grundlage ist für nationale Sicherheit und Wohlfahrt. Daß der Geist, aus dem heraus ein Charakter handelt, ein einheitlicher sein muß, bleibt dabei un­bestritten. Auch der deutsche Nationalgeist in seiner politischen Bethätigung kann nur ein einheitlicher sein. Diese Einheitlichkeit der nationalen Gesinnung fordert aber keineswegs Einförmigkeit, sondern Harmonie. Es ist das Charakte­ristische des Bundesstaates, daß die Verfolgung nationaler Gesamtzwecke teil­weise eine zentrale, teilweise eine gliedstaatliche ist. Also auch hier heißt es: es sind mancherlei Gaben, aber es ist ein Geist. Wo dieser Geist ein echt nationaler ist, wird er notwendig zugleich ein liberaler sein, indem er durch keine Engherzigkeit das Luum, euiciue verkümmern läßt, aber auch ein wahrhaft konservativer, denn, wenigstens in Zeiten ruhiger Entwicklung, wie wir sie hoffen, ist staatserhaltend vor allem diejenige Gesinnung, die überall erst nach den vorhandenen Rechten fragt, ^ustitis, kuMaruenwin rsAnorura.

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Die Freihandelslehre in Geschichte und Wissenschaft.

(Schluß.)

ber auch abgesehen von dieser extremen Erweiterung der physio- kratischen und Smithschen Lehre durch die Freihandelsschule können schon die Grundlagen jener erstem einer scharfen Kritik nicht überall Stand halten. Die Physiokraten übertrieben bereits den Ratio­nalismus im Wirtschaftsleben zu einer reinen Naturlehre. Die Erscheinungen im Wirtschaftsleben sollten sich nach ihrer Meinung wie die Erscheinungen der physischen Welt gleich unabänderlichen Naturgesetzen voll­ziehen, die jedes Eingreifen menschlicher Willensthätigkeit als nutzlos aus­schließen, da es die ohnehin natürliche Entwicklung der Dinge nur auf eine falsche Bahn leiten könne. Diese Hypothese erweist sich jedoch nicht als richtig. Die wirtschaftlichen Gesetze vollziehen sich nicht nach denselben Regeln wie die Gesetze der physischen Natur und sind von dein Einfluß mensch-