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Der Fall Harnack.
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Die Gebietsentwicklung der Linzelstaaten Deutschlands.

exklusiven Ansprüchen nicht durchgedrungen ist. Eins ihrer einflußreichsten Organe hat angesichts dieses Ausganges diepositive" Theologie zur geistigen Überwindung derungläubigen" Theologie aufgerufen. Wenn die erstere diesem Rufe folgt und, anstatt zu denunzieren, zu widerlegen beginnt, so ist für die Zukunft das Beste zu hoffen.

Die Gebietsentwicklung der Ginzelstaaten Deutschlands.

von R. pape.

(Fortsetzung.)

er Bestand der österreichischen Erblande, die zum deutschen Reiche gehörten, obgleich ihr Verband mit ihm zum Teil ziemlich lose war, da Böhmen und seine Nebenländer bekanntlich von der Kreiseinteilung ausgeschlossen waren, blieb unverändert von der Rcgierungszeit Ferdinands I. bis zum Ausbruche des dreißig­jährigen Krieges. Spaltungen und Teilungen des ausgedehnten Gebiets kamen allerdings vor, aber doch nur unter den Mitgliedern des ErzHauses. So zwang Matthias seinen Bruder, Kaiser Rudolf II., den großen Gelehrten und Pferdekenner, aber schlechten Regenten, ihm nicht nur Ungarn, Mähren und Österreich, sondern schließlich, gegen Ende seines Lebens, auch noch Böhmen zu überlassen. Solange dann Matthias regierte, standen Steiermark, Kärnthen und Kram unter der Herrschaft seines Vetters, des Erzherzogs Ferdinand, des nachmaligen Kaisers Ferdinand II. Dieser wurde endlich von dem kinderlosen Matthias wieder zum Erben der gesamten österreichischen Erblande eingesetzt.

Wie der Versuch, beim Regierungsantritte dieses Fürsten, Böhmen mit seinen Nebenländern, Mähren, Schlesien und der Lausitz, von dem österreichischen Gesamtstaate loszureißen, mißlang und nur dazu führte, daß alle im Majestäts- bricfe gewährten Freiheiten und Rechte aufgehoben wurden, ist schon oben erwähnt worden. Dieser Aufstand der Böhmen bereitete aber dennoch den dauernden Verlust einer Provinz vor, die mehrere Jahrhunderte lang unter der Herrschaft der Könige von Böhmen gestanden hatte, nämlich der Lausitz, oder genauer zu reden, der beiden Markgrafentümer Nieder- und Ober-Lausitz. Diese Lande waren, nach verschiedenen Besitzwechseln in älterer Zeit, teils durch Heirat, teils durch Kauf unter die Herrschaft der brandenburgischen Markgrafen aus dem Hause Askanien gekommen. Nach dem Aussterben dieses Heldenge-