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Der Verkehr mit Wein.
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Litteratur.

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des Weinhandels kennen zu lernen. Da muß ich denn sagen: ganz vhne das Gallisiren geht es nicht. Die Weine ans Nheinhesscn »nd der untern Nahe, die Moselweine und teilweise die Pfälzerwcine sind vhne verstündiges Gallisiren in vielen, vielleicht den meisten Jahrgängen ganz ungenießbar. Sie werden erst durch den Zusatz von Wasser und reinem Zucker zu einein für den mensch­lichen Geunß brauchbare» Getränk, zu dein, was wir unter Wein verstehen. Soll man deshalb in den genannten Gegenden den Weinbau, der dort seither der Hanptnahrungszweig vieler tausend Familien gewesen ist, ganz aufgeben, vder soll man das gewonnene Erzeugnis in den vielen schlechten Jahren einfach wegschütten? Ist es nicht vernünftiger, durch eine einfache, unschädliche Be- handlnngsweise, durch Zusatz unschädlicher, dem Weine an sich nicht fremder Stoffe ein Getränk herzustellen, dessen Verkauf Zehntausende ernährt und dessen Genuß Zehutausende erquickt und erfreut? Warum will man diesem Getränk dadurch einen Makel anhängen, den es nicht verdient, indem man ihm die Be­rechtigung versagt, sich »Wem« zu nennen? Die Anhänger des Deklarations­zwanges gehen von der falschen Voraussetzung aus, daß der Wein ein Natur­produkt sei. Das ist er nicht. Er ist unter allen Umständen ein Kunstprodukt. Der Traubensaft muß auch beim sogenannten Naturwein eine Reihe von Pro­zessen durchmachen, die zwar auf gewissen natürlichen Vorgängen beruhen, die aber doch der menschlichen Hand, der Kunst bedürfen, um sich entwickeln zu können. Wer einigermaßen die Weinproduktion kennt, weiß, welche sorgfältige Behandlung, welche Kniistfertigkeit, ja sogar welche wissenschaftlichen Kenntnisse dazu gehören, um die hochfeinen und auch die bessern Rheingauer Weine her­zustellen, auch wenn man ihnen keine Zusätze giebt. Man wird deshalb logischer­weise auch den Zusatz gewisser, dem Weine nicht fremder Stoffe, der es ebenso wie die oben erwähnte Behandlung überhaupt erst ermöglicht, aus dem Trauben­safte geringerer Jahrgänge Wein zu machen, nicht als Veränderung des Weines bezeichnen uud uicht verlangen können, daß das gewonnene Produkt den Namen Wein verliere.

Litteratur.

Esther. Die semitische Unmoral im Kampfe wider Staat und Kirche. Vvn C. Raden­hausen. Leipzig, Thiele, 1887.

Der Verfasser hält die Judenfrage nicht für eine religiöse, sondern für eine sittliche und volkswirtschaftliche Frage, deren innere Bedeutung auf die Rasscnver- schiedenheit der Arier und Semiten zurückgeführt werden müsse. Damit stellt er sich auf die Seite jener Antisemiten, welche den Kampf wider das Judentum als Rassenkampf unternehmen. Aber ethische Fragen sind uicht lediglich Rassenfragen, weder au sich, noch auch in der geschichtlichen Gestaltung der Dinge. Man kann nnniöglich, wie der Verfasser thut, einen Unterschied der arischen vvn der semitischen