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Der Befähigungsnachweis.
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Litteratur.

„alte," aus welchen sie Kenntnis früherer Zunftznstände schöpfen könnten, die Veröffentlichungen aus den Archiven von Lübeck, Hamburg, Danzig, Straßburg und vielen andern Städten mit von altersher blühendem Gewerbe. Die scheinen auf jener Seite leider nicht gelesen zu werden.

Und nun gar der Abgeordnete Baumbach! „Ob das deutsche Gewerbe so heruntergekommen ist, daß man ihm mit Zwangsmitteln aufhelfen muß, wollen wir einmal auf der nächsten Kunstgewerbeausstellung in München sehen, wo ich bereit bin, mit den Herren Antragstellern zusammen mich näher über den Stand unsers Handwerks zu unterrichten." Abgesehen davon, daß auch hier wieder Ge­werbe und Kunsthandwerk unterschiedslos durcheinander geworfen werden, sollte man doch im vierten Jahrzehnt des Ausstelluugszeitalters eine solche Unschuld kaum für möglich halten! Wie allbekannt, wird zu den Ausstelluugen, wie der bevor­stehenden Münchner, kein Gegenstand zugelassen, der nicht von einer Kommission für zulässig erklärt worden ist, auch eine Art von Befähigungsnachweis; und es geht selten ohne Beschwerden zurückgewiesener ab, welche das Urteil als un­gerecht, parteiisch, von Konkurrenten beeinflußt oder von mangelhaftem Ver­ständnis eingegeben anfechten. Ebenso allgemein bekannt ist es, daß für die Ausstellungen Schaustücke gearbeitet werden, deren Wiederholung häufig vom Verfertiger abgelehnt wird oder werden muß, daß in gewissen Industriezweige» die Ausstellungen nur zur Anschauung bringen, was bei besondern: Anlaß, mit ungewöhnlichem Aufwands von Mitteln geleistet werden kann, nicht aber, wie es ursprünglich im Gedanken solcher Wettkämpfe lag, das Durchschnittsmaß der beständigen Leistungsfähigkeit. Wem diese Verhältnisse bekannt sind, kann un­möglich auf einer Ausstellung von dem Stande des Gewerbes ein richtiges und vollständiges Bild zu erhalten hoffen; und wem sie unbekannt sind — der Nachsatz ergiebt sich von selbst.

Daß niemand sich gern einer Prüfung unterzieht, daß das Ergebnis einer solchen nicht immer dem Wissen und Können des Geprüften entspricht, daß es befangene Prüfer geben kann, das braucht uns nicht erst gesagt zu werden. Und doch fällt es niemand ein, alle Prüfungen abzuschaffen. Mit so allge­meinen und teilweise so wenig begründeten Einwendungen, wie sie im Reichs­tage erhoben wurden, ist das Verlangen nach Schutz des soliden Handwerkes nicht abzufertigen.

Litteratur.

Kanada, das Land und seine Leute. Von Heinrich Lcmcke. Leipziq, Eduard

Heinrich Mayer, 1837.

Da Johnsons aus Anlaß der Londoner Kolonialausstellung verfaßtes offizielles statistisches Handbuch über Kanada nicht allein wegen seines englischen Textes, sondern auch wegen seines beträchtlichen Umfanges selten von deutschen Lesern in die Hand genommen werden dürfte, so füllt das Buch Lemckes in Wirklichkeit eine