Ein erfreuliches Stück Autoritätsglaubens.
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erkannt. Ist heute die Sachlage etwa anders geworden? Überdies würden die stets sich wiederholenden gerichtlichen Verhandlungen den mannichfachsten Stoff zu neuen Agitationen geben. Allwöchentlich würde man in den Zeitungcu von solchen Verhandlungen lesen. Das wäre noch weit schlimmer, als die alle Zwei Jahre sich wiederholende Verhandlung über den Fortbestand des Sozialisten- gesctzes im Reichstage.
So lange uns nicht „gemeinrechtliche" Gesetzesparagraphen formulirt vorliegen, welche die Sicherheit gewähren, gleiche Wirksamkeit wie das Sozialistengesetz zu üben, würden wir das Aufgeben dieses Gesetzes für einen schweren Fehler halten. Das Gesetz wird, mag auch der Reichstag immer nur auf kurze Zeit seine Verlängerung bewilligen, noch lange Jahre fortbestehen müssen. Vermag es auch zunächst nur eine äußere Ruhe herzustellen, so ist doch schon dadurch für die öffentliche Gesittung und Ordnung unendlich viel gewonnen.
Gin erfreuliches ^tück Autoritätsglaubens.
nsre Zeit leidet an einem Überflusse, von Weltverbesserern und Krittlern und verkümmert insbesondre uns Deutschen dadurch häufig die Frende an den Errungenschaften der zweiten Hälfte unsers Jahrhunderts. Überall tauchen in Büchern, Zeitungen und Zeitschriften Verbesserungsvorschläge auf, deren Urheber eifrig versichern, damit die Lücken des Weltbaues verstopfen zu können; wenn man ihuen mir folge, so würden alle Klagen in diesem Jammerthale verstummen.
Es wäre besser, man ließe, statt immer zu rütteln, statt immer ausbessern und flicken zu wollen, statt an Wunden, die von selbst verharschen, zu zerren, die Dinge langsam ausreifen und sich ausheilen, und erwöge, daß so manche hart bekämpfte Einrichtung, so mancher angeblich tief zu beklagende Zustand doch immer von vernünftigen Menschen geschaffen ist und aufrecht erhalten wird, sodciß man Veranlassung hat, die eigne Weisheit doppelt und dreifach zu prüfen, ehe man sie auf dem Markte des Lebens ausbietet.
Ein Teil dieses Vorwurfes fällt auch auf den Verfasser des kürzlich in diesen Blättern erschienenen Aufsatzes: „Ein Übelstand in der deutschen Rechtspflege," so treffend auch sein Tadel gegen den „Präjudizicnkultus" und die "Motivenanbeterei" deutscher Gerichte in mancher Beziehung leider ist. Aber der Verfasser, der diesen Fehler so grell ins Licht der öffentlichen Besprechung stellt,