Vorwürfe und Vorwände»
erjenige würde sich selbst der Möglichkeit einer verständnisvollen Würdigung bedeutsamer Zeitfragen berauben, der sie nur von einseitigem Parteistaudpunkte aus betrachten wollte; deun überall wird jeder der sich entgegenstehenden Standpunkte teilweise seine Berechtigung haben, und wer sich über die betreffende Sache auch nur einigermaßen ein eignes Urteil bildeu will, der muß diese Gegensätze uud ihre Begründung kennen und würdigen. So unterliegt es denn auch keinem Zweifel, daß der heutzutage so entschieden hervortretende Gegensatz gegen den Großgrundbesitz und gegen alle spezifisch agrarischen Anschauungen nicht lediglich durch Neid und Bosheit eingegeben, sondern zu einem gewissen Teile wohlbegründet ist, und daß man in dieser Sache nicht öffentlich Stellung nehmen kann, ohne dies anzuerkennen und den Gründen der heute so weitverbreiteten gegenagrarischen Anschauungen ihr Recht widerfahren zu lassen. Nur sollte man freilich billigerweise dieses Anerkenntnis auch auf Seiten der Gegner zu dein seinigen machen, und sollte auch dort nicht alles Licht auf der einen, allen Schatten auf der andern Seite zu finden behaupten; man sollte u. a. auch dies zugeben, daß manche der Anklagen und Forderungen, mit denen man gegen die „Agrarier," die „Junker," die „Schnapsbaroue" uud wie die schönen Bezeichnungen alle lauten, zu Felde zieht, eigentlich nur Vorwände zur Verdeckung eines tiefer liegenden Gegensatzes sind, bei dessen Aufdeckung man vielleicht, die Tagesströmung nicht in gleichem Maße auf seiner Seite haben würde.
Es wäre kleinlich, verkennen zu wollen, daß die gewaltige soziale und technische Entwicklung unsrer Zeit, wie sie mm einmal stattfindet und ohne Zweifel auch ihren Wert und ihre Berechtigung hat, in dem (zumal dem festgelegten) Großgrundbesitze ihren natürlichen Gegner erblickt und erblicken muß, und daß Grcnzbvtm I. 1888. 41