Die Denkwürdigkeiten des Herzogs Ernst.
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schlössen wird, daß die Handlung durch ein Strafgesetz bereits mit Strafe bedroht ist, sonst würde man auf den Zustand kommen, daß man alle gesetzlichen Vorschriften übertreten könnte, vorausgesetzt, daß man, wie sich Löwe ausdrückt, dafür eine Steuer iu Gestalt der augedrohten Strafe zahle. Einer solchen Ansicht wird wohl heutzutage niemand mehr beistimmen, und es muß deshalb, wie dies auch das Oberverwaltuugsgericht anerkannt hat, überall der unmittelbare Zwang ausgeübt werden, wo es sich um die Beseitigung eines dauernden Zustandes handelt, dessen Fortdauer für das Gemeinwohl gefährlich ist. Dieser Fall liegt vor, wenn ein zur Impfung verpflichteter, dessen Verpflichtung im öffentlichen Interesse besteht, der Impfung dauernd entzogen wird, und somit erscheint die Zwangsvollziehung der Impfung nur als eine folgerichtige Durchführung der Bestimmungen des Jmpfgesetzcs und des preußischen Landesverwal- tnngsgesetzes.
Da die Frage für viele von großem Interesse sein wird, so glaubte ich diese Angelegenheit hier mitteilen zu dürfen.
Hildesheim. Gtto Gerland.
Die Denkwürdigkeiten des Herzogs Grnst.
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n der letzten Zeit ist die Litteratur der Aufzeichnungen von Erlebnissen und Beobachtungen vorzüglich durch Politiker sachsischer Herkunft bereichert worden; auf die Memoiren des Diplomaten Vitzthum folgten die des Grafen Beust, jene ein verhältnismäßig objektiv gehaltener Rückblick auf Erfahrungen des Verfassers in seiner Eigenschaft als Vertreter des sächsischen Hofes bei verschiednen Großmächten, diese eine Schrift, die neben der Darstellung mich vielfach polemische Zwecke, Angriffe auf die deutsche Politik Preußens und Rechtfertigung der gegnerischen, deren begabtester Vertreter der Verfasser war, im Auge hatte. Beide Werke enthielten mancherlei Interessantes, beide waren teilweise durch Mitteilung von neuen Thatsachen wertvoll für den Geschichtschreiber, beide auch vortrefflich in der Form, in welcher der obersächsische Stamm sich ja immer auszeichnete. Jetzt ist zu ihnen ein dritter Memoirenschreiber desselben getreten, und zwar kein geringerer als ein regierender Fürst, was seit Friedrich dem Großen unsers Wissens nicht wieder vorgekommcu ist. Unter dem Titel: Aus meinem Leben und aus meiner Zeit giebt Herzog Ernst II. von Sachsen-Kobnrg-