Der deutsche Bund.
von R. paxe.
he wir uns zur Besprechung der Verfassung des deutschen Bundes selbst wenden/") ist es notwendig, einen knrzen Blick auf die Vorgeschichte der Entstehung dieses Bundes zu werfen. Es wurde sonst nicht recht zu begreifen sein, wie ein solches politisches Gebilde überhaupt zustande gekommen ist, und warum es gerade so und nicht anders geworden ist. Wir müssen zu diesem Zwecke ein wenig zurückgreifen.
Am 28. Februar des großen Entscheidungsjahres 1813 war iu dem kleinen Städtchen Kalisch, das bisher zum Großherzogtum Warschau gehört hatte, nahe an der Grenze der heutigen Provinz Posen gelegen, wo sich damals das Hauptquartier des Kaisers Alexander befand, der preußisch-russische Bündnisvertrag abgeschlossen worden. Als Zweck desselben war die Wiederherstellung der Unabhängigkeit Europas und zunächst die Befreiung Deutschlands vom französischen Joche hingestellt worden. Der Zar sicherte Preußen zu, daß es seine alte Machtstellung, so wie sie bis zum Jahre 1806 bestanden hatte, wieder erlangen sollte. Die Bestimmungen über die Grenzen des wieder aufzurichtenden Staates waren jedoch höchst schwankend und unklar. Der Beitritt Österreichs war in Aussicht genommen. Bald darauf war ein weiterer Vertrag in Breslau abgeschlossen wordeu. Nach diesem sollte ein Zentralverwaltungsausschuß, zusammeu- gesetzt aus preußischen und russischen Vertretern, gebildet werden, der in den zu erobernden oder zu befreienden deutschen Ländern vorläufig die Regierung leiten sollte. An der Spitze dieses Ausschusses stand, und zwar als Vertreter Rußlands, der Freiherr vom Stein; zu den Vertretern Preußens gehörte auch der Regierungspräsident vvu Schön. Über die Wirksamkeit dieser Zentralbehörde sollen später noch einige Worte gesagt werden. Am 25. März 1813, unmittelbar vor Beginn der großen Operationen und nicht lange vor Ausbruch der Feind-
") Bergt, die Aufsätze desselben Verfassers im vorige» Jahrgange der Grenzbvten: Die Verfassung des deutschen Reiches im vorigen Jahrhundert (Heft 33 und 34), Die Auslösung des alten Reiches (Heft 50 und SI) und Der Rheinbund (Heft 52).