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Die Freiheit und Selbständigkeit der evangelisch-protestantischen Kirche.
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Vi^Freiheit und Selbständigkeit der evangelisch-protestantischen Kirche. 65

ein Bauer oder Bürger wie die andern. Aber nun haben sie erdichtet ods.rg,o tsros iuMtzdilgL und schwätzen, daß ein abgesetzter Priester dennoch etwas andres sei, als ein schlichter Laie. . . . Das sind alles mcnschenerdichtete Rede und Gesetz. ... Christus hat nicht zwei noch zweierlei Art Körper, einen weltlich, den andern geistlich. Ein Haupt ist und einen Körper hat er." In diesem Körper ist Geistlicher und Laie gleich, der Geistliche selbst nicht mehr geistlich als der Laie, es ist nur ebeu sein Name so:Gleichwie nun die, so man jetzt geistlich heißt oder Priester, Bischöfe oder Päpste, sind von den andern Christen nicht weiter oder würdiger geschieden, denn daß sie das Wort Gottes und die Sakramente sollen Handel»; das ist ihr Werk und Amt; also hat die weltliche Obrigkeit das Schwert und die Ruten in der Hand." Wenn es aber so ist. daßdes Priesters Amt nur das Predigen ist, und wenn er das nicht thut, er Priester ist gerade so, wie ein gemalter Mensch Mensch ist," so ist es nur eine Folge, daß mit dem hierarchischen Stande auch die hierarchische Gewalt aufhört;übrigens wird, wenn ich nicht irre, so dies Sakrament und Wahn­gebilde ^die Priesterweihe^ einmal zusammenbricht, das Papsttum selbst mit seineu Charakteren kaum bestehen bleiben, und wird wieder zu uns kommen die fröhliche Freiheit" (von der babylonischen Gefangenschaft ?c., Art. VI). Und so hebt Luther folgerecht aus seinem großen Grundsatze des allgemeinen Priester- tums die geistliche Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung, und damit eigentlich das, was man bisher unter geistlicher Gewalt verstand, vollständig auf; es giebt nur eine Gewalt, die auch über die Geistlichen von Gott verordnet ist:Nun sieh, wie christlich das gesetzt und gesagt ist, weltliche Gewalt sei nicht über die Geistlichkeit, solle sie auch nicht strafen. Das ist eben so viel gesagt wie: die Hand soll nichts dazu thuu, ob das Auge große Not leidet. . .. Drum sag' ich: dieweil weltliche Gewalt von Gott verordnet ist, die Bösen zu strafen und die Frommen zu schützen, so soll man ihr Amt lassen frei gehen unverhindert durch den ganzen Körper der Christenheit, niemand angesehen, sie treffe Papst,

Bischöfe, Pfasfeu, Mönche, Nonnen, oder was es ist____Die römischen Schreiber

mit ihren Gesetzen machen, daß sie sich ausziehen aus dem Werk weltlich christ­licher Gewalt i^sich ihr entziehen^, daß sie nur frei mögen sein, ^nm^j böse zu sein." Und wie Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit nur eine im Staate sein kann, die der weltlichen Obrigkeit zukommt, so ist auch die Verwaltung der Kirche, so weit sie weltliches Gut betrifft, Sache des Staates; die geistliche Gewalt hat nur das geistliche Gut zu verwalten, d. h. Wort und Sakrament, damit Glaube und gute Werke die Frucht dieser Verwaltung seien:Geistliche Gewalt soll geistlich Gut regieren, wie das die Vernunft lehrt, geistlich Gut aber ist nicht Geld noch leiblich Ding, sondern Glauben und gute Werke." Indessen hätte Luther nichts dagegen gehabt, wenn die Verwaltung des Kirchen­gutes bei den Bischöfen geblieben wäre:Doch möchte man gönnen, daß Dinge, die die Lehen oder Pfründen betreffen, vor Bischöfen, Erzbischvfeu. Primaten Grmzbvtm I. 1388. S