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Die Freiheit und Selbständigkeit der evangelisch-protestantischen Kirche.
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68 Die Freiheit und Selbständigkeit der evangelisch-protestantischen Kirche.

lebt, aber der Seele zu dienen hat, auch im Notfalle vernichtet werden muß, damit die Seele gerettet werde. Wo es not thut, verliert jede irdische Gewalt gegenüber der Kirche ihr Recht, und wenn es das Heil der Seele erfordert, können auch Fürsten entsetzt, ja selbst am Leben gestraft werden. Auch die Doktrin der Volkssouveränität stammt im Zusammenhange mit diesem System von den Jesuiten:Der König kann durch das Gemeinwesen seiner Würde entkleidet werden wegen tyrannischer Herrschaft, und wenn er seiner Pflicht nicht nach­kommt und irgend eine (andre) gerechte Ursache vorhanden ist; und es kann ein andrer von der Majorität des Volkes erwählt werden" L.sx xotest xsr röiuxuolioaiu xrivari ol> t^rg.uiu'äiziu, et si uou kg-eiat ollioiuru suura, st (mm, est g-liciug. ^ustg. eauss,, st öli^i xotvst Mus g. in^ors xarts xoxuli. Die katholische Kirche hat bis zu dieser Stunde von den Gedanken des Mittclaltcrs nicht gelassen, kann das auch heutzutage infolge der Unfehl­barkeit ihres Hauptes weniger denn je. Die eifrigsten Vertreter der katholischen Kirche erkennen das auch an. Bischof Dnpanloup von Orleans, der anfangs ebenso wie die sämtlichen deutschen Bischöfe und Erzbischöfe gegen das Dogma der Unfehlbarkeit war, schrieb vor dem Zusammentreten des vatikanischen Konzils im August 1869 in seiner Warnung:Man ^die Regierungen^ wird sich dann fwenn der Papst für unfehlbar erklärt wird) der Behauptungen erinnern, welche in frühern Bullen aufgestellt worden sind. Erklärt nicht z. B. Bonifacius VIII. in der Bulle Ilug-ru 8ime,ta,iu, daß es zwei Schwerter gebe, das geistliche und das weltliche, daß auch das weltliche Petrus angehöre, und daß der Nachfolger des Petrus das Recht habe, die weltlichen Fürsten einzusetzen und zu verurteilen (xotssws «xiritug-lis törroug-in xotsstatsui institusrs Kabst et Mäivars). Und in der Bulle ^.usoultg. llll fordert er den König von Frankreich auf, alle Erz­bischöfe, Bischöfe und Äbte :c. nach Rom zu schicken, um dort zu beraten, was zur guten Regierung des französischen Königreiches nötig erscheinen würde. Und selbst nachdem durch den Protestantismus der Zustand Europas so gewaltig verändert war, hat nicht Paul IV. in der bekannten Bnlle gegen Heinrich VIII. alle Unterthanen des Königs von England ihres Eides entbunden, bot er nicht England jedem an, der es erobern wollte, indem er dem Eroberer alle beweg­lichen und unbeweglichen Güter der von der Kirche abgefallenen Engländer schenkte? . . . Schließlich werden sich die Souveräne, und zwar auch die katho­lischen, fragen, ob denn die päpstliche Unfehlbarkeit für die Zukunft solche Bullen unmöglich machen wird? Wer wird einen neuen Papst hindern, das als Glaubenssatz festzustellen, was mehrere seiner Vorgänger gelehrt haben, daß der Statthalter Christi eine unmittelbare Gewalt auch über die weltliche Herrschaft der Fürsten habe, daß es zu seinen Befugnissen gehöre, die Fürsten einzusetzen und abzusetzen, und daß die bürgerlichen Rechte der Könige und der Völker von ihm abhängig seien? Nach der Verkündigung des neuen Glaubenssatzes wird keine Geistlichkeit, kein Bischof, kein Katholik diese den Regierungen so verhaßte