kleinere Mitteilungen.
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blick zurückkommen, und was wurde dann aus der Überraschung? So schlich er sich denn auf den Zehen hinaus, schloß die Thür sorgfältig hinter sich ab und setzte sich hin, um nachzudenken.
Und wie er so dasaß und an alle die Seligkeit dachte, die ihn erwartete, schwoll sein Herz vor Glück und Sehnsucht. Frohe Gedanken stiegen in ihm auf, lichte Bilder umgaukelten ihn, und seine Augen blickten lächelnd nach oben.
(Schluß folgt.)
Kleinere Mitteilungen.
Schwurgerichte und Preßvergehen. Nach Zeitungsmitteilungen hat die deutsch-freisinnige Partei im Reichstage einem alten Freunde wieder aus Tageslicht geholfen, den man längst tot wähnte: sie hat den Antrag gestellt, die Zuständigkeit der Schwurgerichte für alle politischen und sogenannten Preßvergehen einzuführen. Offenbar will sie damit einem tiefgefühlten Bedürfnis abhelfen, wenn auch nicht einem Bedürfnis des deutschen Volkes, so doch einem Parteibedürfnis, denn es ist die höchste Zeit, daß wieder einmal etwas für das „geknechtete" Volk geschieht, für das außer den Deutsch-Freisinnigen ja niemand sorgt. An der großen sozialpolitischen Gesetzgebung des Reiches, an der Fürsorge für Erwerbsunfähige braucht sich eine „freiheitliche" Partei nicht zu beteiligen, es genügt, wenn über Preßvergehen und politische Missethaten künftighin Geschworne, d. h. Leute, die von der ganzen Sache nichts verstehen, aburteilen. Dann wird das Volk „glücklich." Wenn jemand einem andern in einer Zeitung alle möglichen Verleumdungen nachredet und er kommt, falls ihn der Verleumdete belangt, nicht zur Aburteilung vor das Schwurgericht, dann ist das „Reaktion," kommt er aber vor die Geschwornen, so ist es „Freiheit." Dieselbe Partei, welche immer die Gleichheit vor dem Gesetz mit der großen Lärmtrommel verkündet, verlangt gesetzgeberische Ausnahmemaßregeln zu Gunsten der Presse.
Da ist denn doch zunächst die Frage aufzuwerfen: Was ist denn eigentlich das, was man gewöhnlich die Presse nennt? Es soll das rein thatsächliche Machtvcrhältnis bei der Beantwortung dieser Frage ganz außer Betracht bleiben, es soll lediglich die rechtliche Seite berührt werden. Zeitungen und Zeitschriften — mit andern Worten die Presse — sind periodisch erscheinende Druckschriften, die von Privatpersonen ins Leben gerufen find, entweder lediglich zu dem Zwecke, um Geschäfte zu machen, Geld, Vermögen zu erwerben, oder zu dem Zwecke, gewissen ethischen, Politischen oder wirtschaftlichen Ideen, welche eine Privatperson oder mehrere oder eine größere Anzahl Personen — eine Partei — ans irgend welchem Grunde hegt, Verbreitung zu schaffen und ihnen womöglich nene Anhänger zn gewinnen. In nicht seltenen Fällen sind beide Zwecke mit einauder verbuuden. Von den eigentlichen Amts- oder Gesctzesblättern abgesehen, die hier ganz außer Betracht bleiben können, sind es aber immer Privatpersonen, die hinter der Presse stehen, die sie offen oder versteckt leiten, ihr den Stoff liefern, sie mit Geld unterstützen Grcuzboteu IV. 1887. 76