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Vom deutschen Buchhandel.
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Goethe und Rochlitz.

Ein stolzes, aber wahres Wort, welches der verdiente erste Vorsteher des Börsenvereins der deutschen Buchhändler, Adolf Kröner, nach erfochtenem Siege in Frankfurt sprach, möge hier zum Schluß eine Stelle finden:Mir ist keine einzige Korporation bekannt, die bis jetzt im Erwerbsleben das Prinzip auf­gestellt hätte: es ist unmoralisch oder wenigstens vielleicht ist das Wort zu stark es ist nnr derjenige Erwerb ein berechtigter, der so betrieben wird, daß jeder Konkurrent dabei bestehen kann. Im allgemeinen kämpfen wir jetzt beständig einen Kampf aller gegen alle, und wir haben im Buchhandel, glaube ich, zum ersten male das Prinzip aufgestellt: Nur das darf sein, was der Ge­samtheit nützt."

Göttingen. N?> Ruprecht.

Goethe und Rochlitz.

von Adolf Stern.

(Schluß.)

as Gesamtgastspiel (wie man heute sagen würde) der weimarischeu Hofschauspieler im Stadttheater zu Leipzig im Jahre 1807 rückte Goethe und Rochlitz einander näher, die einsichtigen Berichte, die Rochlitz über die Gesamtwirkung und die Leistungen der ein­zelnen Schauspieler erstattete, erhöhten Goethes Achtung vor dem feinen Kunstsinn, wie vor dem persönlichen Charakter des Schriftstellers. In die nächstfolgende Zeit fällt die Bearbeitung derAntigone" des Sophokles, welche Rochlitz auf eignen Antrieb begonnen hatte und auf Zureden Goethes vollendete, die Aufführung dieser Bearbeitung im Hoftheater zu Weimar am 30. Jannar 1809 und der Dienst, welchen Goethe Rochlitz in Bezug aus seine in demselben Jahre erfolgende Heirat leistete. Am 16. Jnli hatte sich Rochlitz mit der bescheidenen Anfrage an Goethe gewendet, ob es nicht möglich sei, von feiten des weimarischen Hofes eine Rangerhöhung zu erhalten.Besondre Verhältnisse, in welchen ich mich eben befinde, ohne jetzt noch weiter darüber sprechen zu dürfen, machen es mir bedeutend, zu der mir längst gegönnten Ehre, von andern ein Rat Seiner Durchlaucht des Herzogs von Weimar genannt zu werden, noch einen Zusatz etwa von einer Silbe wenigstens iu xetto zu haben. Dürfte ich Wohl ohne anzustoßen oder doch eine Fehlbitte zu thun, darum ansuchen? und auf welchem Wege müßte ich es?" (Biedermann 39).