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Kleinere Mitteilungen.
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Kleinere Mitteilungen.

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der sonstigen Stadtverwaltung fuhren. Bezüglich der Einrichtung der Polizei in den einzelnen Städten wird ein Plan vorgelegt, mit dem man sich im allgemeinen einverstanden erklären kann, nur Übersicht der Verfasser, daß eine ganz schematisch gleiche, nur auf die Einwohnerzahl gegründete Einrichtung aller Polizeiverwaltnngcn unmöglich ist. Es sprechen doch noch viele andre Umstände mit, z. B. die Eigen­schaft der Stadt als Residenz-, Universitäts-, Industrie- oder ackerbautreibende Stadt, die Größe des regelmäßigen Fremdenverkehrs, die Frage, ob die Stadt eng zusammen oder ob sie weitläufig gebaut ist, ob sie eine große Gemarkung hat n, dergl.; dies alles ist mit in Betracht zu ziehen, ehe man sich über die not­wendige Zahl der Polizeiexckutivbeamten, die Notwendigkeit berittener Inspektoren und Schutzleute u. s. w. schlüssig machen kann.

Gehen wir noch auf einige besondre Wünsche des Verfassers ein, so kann man ihm zunächst nur Recht geben, wenn er allerorten und nicht bloß in den größeren Städten die Einrichtung einer eignen Kriminalpolizci verlangt, deren Abhängigkeit von der Staatsanwaltschaft, wie sie uns die Strafprozeßordnung in ihrem über­großen Eifer für Rechtsschutz gebracht hat, er mit Recht von seinem Standpunkte aus verwirft. Wie notwendig es ist, bezüglich aller neu anziehenden Personen strenge Anmeldevorschriften zu besitzen nnd Anfragen über das frühere Leben dieser Personen an die Behörde des früheren Aufenthaltsorts derselbe» zu richten, wird jeder praktische Polizeibeamte mit Rücksicht auf die jetzige große Beweglichkeit der Bevölkerung und der zur Verhüllung der Spuren üblich gewordenen Abmeldung auf Wanderschaft" bestätigen; bekam ich doch selbst neulich mit einer einzigen Post gleichzeitig über drei zugezogene Personen die Mitteilung, daß sie von der Staats­anwaltschaft gesucht würden, ihre Spur aber verloren gegangen sei. So lieben es anch die aus einer Strafanstalt entlassenen Personen, sich nicht an den Ort, wo sie ihren dauernden Aufenthaltsort zu nehmen beabsichtigen, sondern an einen beliebigen andern Ort weisen zu lassen, wo sie mir so lange bleiben, bis die Ersparnisse verbraucht sind, nm dann auf Grund eines an diesem Orte ausgestellten Abzugs­zeugnisses, welches selbstverständlich von der Strafverbüßung nichts enthalten darf, sich an den eigentlich beabsichtigten Ort zu begeben, wo sie dann als alles andre nur nicht als entlassener Sträfling erscheinen. Die Bemerkungen des Buches über das Loniswesen nnd die Bekämpfung des Mißbranches geistiger Getränke, in welcher Richtung es sich eng an die Bestrebungen des zur Bekämpfung dieses Miß­brauchs gegründete» Vereins anschließt, können nur der allgemeinsten Beachtung empfohlen werden. Endlich erscheint noch ein Wunsch des Verfassers sehr beher­zigenswert, nämlich der, bei den Standesämtern Familienstammbüchelchen nach einem beigefügten Formular einzuführeu, in welche der Standesbeamte bei der Führung der Standesrcgister alle von ihm diesen Registern einzuverleibenden Ereignisse be­glaubigt eintragen müßte. Es würde das bei der jetzigen Beweglichkeit der Be­völkerung uicht nnr für die Polizei, fondern auch für die Familien selbst von großem Werte sein, indem es ihnen gestattete, alle notwendigen Personalnachweisungen, z. B. bezüglich der Schul- oder Jmpfpflicht, des Heiratsalters, des Todes der Eltern, zur Ausstellung von Erblegitimationsurkunden:c., aufs bequemste und billigste zu führen.

Wie sich ans allem ergiebt, ist das besprochene Werkchen nicht nur für den Fachmann von Wert, es kann allen Personen, welche auch iu andrer Stellung an der Verwaltung oder Gesetzgebung Teil nehmen, nur aufs wärmste empfohlen werden; alle werden daraus reiche Anregungen schöpfen.

Hildesheim. Vtto Gerland.