Literatur.
Zur landwirtschaftlichen Frage der Gegenwart. Von A. Bochenberger. Leipzig,
Duncker und Humblot, 1837.
Die in dieser Schrift enthaltenen zwei Aufsätze sind bereits in Fachzeitschriften erschienen, werden aber jetzt auf Veranlassung der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins in dieser Form dem Publikum geboten. Der erste Aufsatz behandelt die praktischen Ergebnisse der Erhebung über die Lage der badischen Landwirtschaft. Es ist ein Verdienst der Zentralstelle, diese vorzügliche Arbeit uun auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen, teils weil die badische Erhebung (Enquete) sich durch ihre Methode vor vielen andern Erhebungen sehr vorteilhaft auszeichnet, indem sie sich nicht auf die Vernehmung sogenannter Sachverständigen beschränkte, sondern überall die Thatsachen selbst zu ermitteln suchte; teils weil sie nicht bloß schätzbares Material geblieben ist, sondern in der Gesetzgebung des Landes Verwertung gefunden hat. Ucberdies sind die badischen Zustände auch deshalb besonders interessant, weil dieses Land ein Gebiet der größten Bodenzersplitterung umfaßt und hierin einen großen Gegensatz zum nordöstlichen Deutschland bildet, welches seine eigenartigen Zustände gern zum Ausgangspunkte allgemein deutscher Maßregeln machen möchte. Der außerordentliche Gegensatz der Bodenverhältnisse im Nordvsten und im Südwesten Deutschlands beweist am besten, daß Heilmittel, soweit sie überhaupt möglich sind, der partikularen Gesetzgebung überlassen bleiben müssen. Von dieser Wahrheit haben sich auch die badischen Staatsbehörden, Negierung und Kaminern überzeugt, sie sind selbständig vorgegangen und haben eben da die bessernde Hand angelegt, wo sie im eignen Lande der Schuh drückte.
Die Ansichten über den Einfluß erhöhter Getreidezölle auf die Preisbildung waren sehr geteilt. Die Kommission der zweiten Kammer vertrat die Meinung, daß für die badischen Parzcllenbesitzer, die gar kein oder doch nur sehr wenig Getreide zum Verkaufe bringen, viel eher genötigt sind, selbst zu kaufen, eine durch hohe Zölle bewirkte Preissteigerung nur von Nachteil sein würde. Der Einfluß der ersten Kammer war nur insoweit wirksam, als man sich für eine mäßige Erhöhung der Zolle aussprach. Auch hierin ist nur ein weiterer Beweis dafür zu erblicken, daß bei der großen Verschicdenartigkeit der Verhältnisse im Reiche das Heilverfahren der partikularen Gesetzgebung überlassen werden muß.
Der zweite Aufsatz „Der Wucher in den Landgemeinden" enthält eine sehr belehrende Schilderung der zum Teil geradezu grausamen Ausbeutung der Landleute durch gewerbsmäßige Wucherer, die manchmal so weit geht, daß das Opfer dem Stumpfsinn verfällt und öfters das einzige Mittel der Befreiung aus den Schlingen der Wucherer im Selbstmorde fiudet. Die Erhebung der Thatsachen, die teils eine amtliche, teils eine private ist, teils auf Prozeßakten beruht, liefert die erstaunlichsten Beweise nicht nur für die Gewissenlosigkeit jener gewerbsmäßigen Darleiher, sondern auch für die uubegreifliche Verbleudung ihrer Opfer. Der Verfasser erblickt daher in der Wucherfrage wesentlich eine Erziehungsfrage. Die Gesetzgebung finde zwar sehr mcmnichfache Angriffspunkte für die Heilung dieses Krebsschadens im Bauernstande, die Hauptsache bleibe aber die Aufklärung der Lente über ihre Interessen, also eine bessere Erziehung. Darin ist dem Verfasser gewiß beizupflichten.
Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunvw in Leipzig. Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig.