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Aus einer Ameistenstadt.
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Aleinere Mitteilungen.

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danke ist furchtbar: wenn alle ihre Eier reiften, so würde die Welt von ihnen überlaufen, erobert und verspeist werden, wie die Meere ausgefüllt werden würden, wenn der Rogen jedes Herings zu Fischen werden sollte. Trotzdem erzähle» die Araber, daß sie ein von Allah geliebtes Volk sind, und daß, als Gabriel einst abgesandt wnrde, Salomo vor einer Sünde zu warnen, der hohe, vornehme Erzengel auf seinem Wege Befehl erhielt, Halt zu machen und einer Ameise Beistand zu leisten, die in eine Regenpfütze gefallen war und Gefahr lief, darin zu ertrinken.

Kleinere Mitteilungen.

Der deutsche Anwaltstag, der am 10. und 11. September in München tagen sollte, ist bereits am ersten Tage geschlossen worden. Er hat im wesentlichen nur geschäftliche innere Angelegenheiten erledigt, die außerhalb des Kreises der Rcchtscmwälte nur wenig oder gar nicht interessiren. Wenn wir trotzdem den Verlauf des Anwaltstages besprechen, so geschieht das mehr um deswillen, was nicht erledigt worden ist. Man erinnert sich, daß seit einer Reihe von Jahren die alljährliche Versammlung deutscher Anwälte Anlaß gegeben hat, allerlei Klagen nnd Beschwerden gegen unsre Strafprozeßordnung vorzubringen. Der über­große Einfluß der Staatsanwaltschaft auf das Strafverfahren wurde ebenso regel­mäßig betont, als die angebliche Einschränkung der Rechte des Angeschuldigten und der Verteidigung beklagt. Praktische und unpraktische Vorschläge wurdeu zur Besse­rung dieser Mißstände gemacht, von denen einzelne, wie der der Wiedereinführung der Berufung, sogar mehrfach zur Erwägung unsrer gesetzgebenden Faktoren ge­langten. Auch in diesem Jahre sollte sich der Anwaltstag nach der vorher ver­öffentlichten Tagesordnung mit Anträgen auf Abänderung der Strafprozeßordnung in der angedeuteten Richtung befassen. Es waren Vonseiten der Berichterstatter Rechtsanwälte Paver II. (Stuttgart) und Munkel (Berlin) eine Reihe von Aenderungen vorgeschlagen worden, welche wesentlich die größere Sicherung der Verteidigung bezwecken sollten. Es wurden empfohlen: Einführung der Vorunter­suchung für alle zur Zustäudigkeit der Landgerichte gehörigen Strafsachen; Vor­schriften, welche im Vorbercitungsvcrfahreu uud in der Voruntersuchung dem An­geschuldigten die Verteidigung besser als seither ermöglichen: Zugänglichkeit der Akten für deu Verteidiger, Erleichterung des Verkehrs zwischen dem Angeschuldigten und dem Verteidiger, Einräumung eines Beschwerderechtes für den Angeschuldigten gegen die Beschlüsse über Eröffnung der Voruntersuchung uud des Hcmptverscchreus. Für das Hauptverfahren selbst wird verlangt: sofortige Zustellung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens an den Angeklagten, Beschwerde des An­geklagten an das Gericht bei Ablehnung von Beweisanträgen Vonseiten des Vorsitzenden, Aussetzung der Verhandlung bei unvorhergesehener und unverschuldeter Verhinderung des Verteidigers, Einschränkung des Rechtes zur Verbindung mehrerer Strafsachen, Unzulässigkeit der Befragung durch die bcisitzeuden Richter, Aufnahme des wesentlichen Inhalts der Vernehmungen in das Sitzungsprotokoll, ausdrückliches Verbot der Würdigung der Beweise durch den Vorsitzenden im schwurgerichtlichen Verfahren, Berechtigung der Verteidigung, nach Beendigung der Belehrung des Vor­sitzenden die Aufnahme bestimmt bezeichneter Abschnitte dieser Belehrung in das Protokoll zu verlangen. Man sieht, ein ganz hübscher Wunschzettel. Warum der diesjährige Anwaltstag ihn nicht zu dem scinigen gemacht hat, ist nicht ersichtlich. Grenzboten III. 1887. 80