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Die akademische Kunstausstellung in Berlin. 2.
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Z8g Kleinere Mitteilungen.

vor Konflikten mit den Insassen des Panoptikums zu hüten. Noch viel weniger als auf dem Gebiete der Malerei haben die Versuche hier zu befriedigenden Ergebnissen geführt. Die Plastik wird noch schwerer als jene zu kämpfen haben, weil ihr Darstellungsmaterial ungefügiger und widerstrebender ist.

Kleinere Mitteilungen.

Ein Kulturkampf in Brasilien. Von den deutschen Kolonien Südbra­siliens ist in den letzten Wochen eine Bewegung ausgegangen, die bei weiteren! Umsichgreifen zu einem wirklichen Kulturkampf werden kann und die auch hier in Deutschland beachtet zu werden verdient, weil sie die Stellung unsrer dortigen protestantischen Landslcute zur katholischen Staatsreligion neu festzustelleu be­stimmt ist.

Art. S der Verfassung des Kaiserreiches lautet:Die römisch-katholische Re­ligion wird fortfahren, Staatsreligion zu sein. Alle andern Religionen mit ihren häuslichen oder geheimen Gottesdiensten in ihren dazu bestimmten Häusern, welche keine äußerlichen Abzeichen haben, werden erlaubt sein." Eine Übertretung dieses Artikels wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft; besonders wird hier noch der Gottesdienst in Häusern uuterscigt,welche die äußere Form eines Tempels haben," d. h. also in Kirchen niit einem Turm. Die Strafen bestehen in der Zerstörung der äußeren Form, also des Turmes, und in Gcldstrafcu für die Teilnehmer am Gottesdienste.

Diese beiden Artikel der Verfassung und des Strafgesetzbuches sind nun in Südbrasilien, d. h. im Bereich der dortigen deutschen Kolonien, thatsächlich schon feit mehr als dreißig Jahren ganz außer Gebrauch gekommeu: niemand in Rio Grande do Sul oder in Santa Katharina ist es bisher eingefallen, den Protestanten das Bauen von Gotteshäusern mit oder ohne Turm zu untersagen. Auf vieleu deutschen Kolonien giebt es protestantische Kirchen mit Türmen, die zum Teil sogar insofern mit Unterstützung der Regierung gebaut worden sind, als diese deu be­treffenden Gemeinden einen Gewinnanteil aus der Provinziallotterie zu gedachtem Zwecke zugestanden hat. Das Gesetz schlief, und die Protestanten dachten kaum daran, daß es jemals wieder aufwachen und ihnen Unannehmlichkeiten bereiten könne.

Und doch ist das geschehen. Die protestantische Gemeinde der Kolonie Santa Maria da Bocca do Monte in der Provinz Rio Grande do Sul hat sich eine Kirche mit Turm gebaut. Der Grundstein zum Turm wurde im Beisein der brasilianischen Behörden gelegt und der Turm selbst danu ungehindert aufgeführt. Da plötzlich erhält der Pastor der genannten Gemeinde, Herr Fr. Pechmanu, von dem Delegado de Pvlicia des Ortes ein Schreiben des Inhalts, daß er auf An­ordnung des Polizeichefs der Provinz auf Grund des oben genannten Artikels der Verfassung und des Strafgesetzbuches gegen seine Gemeindein peinlicher Weise" einschreiten müsse.

Der Vorstand der Gemeinde in Santa Maria sorgte natürlich schleuuigst dafür, daß dieses Vorgehen des Polizcichefs öffentlich bekannt wurde. So erfuhr denn auch der Präsident der Provinz von der Sache, und dieser verfügte sofort, die