Beitrag 
Kleinere Mitteilungen.
Seite
394
Einzelbild herunterladen
 

394

Äteratur.

da geht alles etwas langsam. Zugleich war bemerkt, daß über die Entstehung dieses Wortes bisher nicht das geringste bekannt geworden sei.

Der in der vorliegenden Nummer abgedruckte Aufsatz von Pope über die Verfassung des deutschen Reiches im vorigen Jahrhundert bringt unerwartet die richtige Erklärung des Wortes. Wenn es wahr ist, daß man im siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert von dem schleppenden Geschäftsgänge des Reichshofratcs sagte: ViormÄ vult oxpoct^ri und dies wird sich ja wohl nachweisen lassen, dann liegt in diesem Spruche unzweifelhaft nur eine in Juristenkreisen vorgenommene Übertragung von Leipzig auf Wien vor. Von Leipzig ist das Wort zuerst ge­braucht worden. Leipzig hatte im fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert einen städtischen Schöppeustuhl, der iu Mitteldeutschland ein vielbefragtes Rechtsvrakel war. Durch die lange Verschleppung der ihm zum Verspruch eingesandten Rechtsfragen wurde aber dieser Schöppeustuhl im Laufe des sechzehnten Jahrhunderts so berüchtigt, daß Kurfürst Augnst wegen der vielfachen Klagen, die darüber laut geworden waren, endlich im Jahre 1574 eiugriff, den städtischen Schöppenstnhl aufhob und durch einen kurfürstlichen ersetzte. Von den jahrelang ausbleibenden Urtcln dieses städtischen Leipziger Schöppenstuhles hat mau zuerst gesagt: lavsis, vult oxvvetlcri.

Literatur.

Die volkstümliche Regierung. Bon Sir Henry Sumner Maine. Autorisirte deutsche Ausgabe von Paul Friedmann. Berlin, I. Springer, 1337.

Der Verfasser hat sich durch seine Werke über die Anfänge des Rechtes und der Gesetzgebung bekannt gemacht, und ist als Mitglied des indischen Rates auch praktischer Staatsmann gewesen. Die hier zusammengestellten vier Abhandlungen, die ursprünglich im yuartorlv lisvimv erschienen, setzen ein englisches Publikum voraus, enthalten aber iu ihren Ergebnissen vieles, was sie cmch dem unsern als beachtenswert empfehlen läßt. Unter volkstümlicher Regierung begreift der Verfasser die Demokratie in ihren verschiednen Gestalten, und seine Schrift besteht in einer Untersnchnng des Wesens und Wirkens derselben nach den Gesetzen und Erfahrungen des Völkerlcbens, mit denen er wohlvertraut ist, und aus denen er nüchtern und rnhig seine Schlüsse zieht. Der erste Abschnitt handelt von den Aussichten der volkstümlichen Rcgicrungsweise uud zeigt, daß Regierungen dieser Art stets auf sehr schwachen Füßen gestanden haben. Der zweite betrachtet das Wesen der Demokratie nnd giebt einige Gründe an, nach denen man erkennt, daß die äußerste Form, zu der sie hinneigt, von allen Arten zu regieren die meisten Schwierigkeiten bietet. Der dritte,Das Zeitalter des Fortschritts" überschrieben, kommt zn dem Schlüsse, daß ein fortwährender Wechsel, wie ihn in der Gegenwart viele ver­langen, mit deu normalen Kräften, welche das menschliche Dasein beherrschen, nicht übereinstimmt, nnd daß die volkstümliche Rcgiernng, vorzüglich, wenn sie sich rein demokratisch gestaltet, der größten politischen Weisheit bedarf, wenn sie den Staat nicht ins Unheil stürzen soll. So scheint dem Verfasser vieles gegen ihren Erfolg und ihre Dauer zu sprechen, aber er meint schließlich doch hoffen zu dürfen, es Iverde dem menschlichen Verstände möglich sein, Mittel gegen die Fehler der Demo­kratie zu ersinnen, nnd um dies zu beweisen, betrachtet er im letzten Abschnitte die

/