5.Z
Es lag dem Pfarrer daran, mit Thorbjörn zu sprechen, ehe dieser den neuen Gast sah, und ehe er erfuhr, daß dieser mehrere Monate in Jugjaldshol bleiben würde, denn Sira John, der den Haß seines Hausgenossen gegen die Fremden kannte, war nicht sicher, daß Thorbjörn Sir Dove gegenüber seinem Unwillen Zügel anlegen würde, wenn er nicht auf die Anwesenheit desselben vorbereitet war.
Es ging indessen besser, als zu erwarten gewesen war: Thorbjörn erklärte sofort, daß er gegen den Fremden, der ja kein Engländer, sondern ein Portugiese war, nicht mehr habe als gegen alle andern Menschen, und hoch erfreut über den glücklichen Ausgang seiner diplomatischen Sendung kehrte der gute Sira John zu seiuem Gaste zurück. (Schluß folgt.)
Kleinere Mitteilungen.
Gerichtsvollzieher. Bei der Erörterung über die Gebührenordnung für Nechtsouwälte und die Aendernug des Gerichtskostengesetzes in der Justizkommission des Reichstages wurde unter andern Fragen der Jnstizgesetzgebnng auch die gegenwärtige Stellung der Gerichtsvollzieher gestreift. Nach Zeituugsmitteilungen sollen die Vertreter der Verbündeten Regierungen folgenden Standpunkt in dieser Sache eingenommen haben: Ueber die Abänderung der Einrichtung der Gerichtsvollzieher seien Verhandlungen angeknüpft worden, die aber bisher zu keinen: Erfolg geführt hätten. Die Mehrheit der Verbündeten Regierungen sei der Ansicht, mau müsse der Einrichtung zunächst noch Zeit lassen, sich zu bewähren, ehe man über ihren Wert endgiltig urteilen könne.
Wir sind nun gewiß die lctzteu, die gleich nach Aenderungen unsrer Gesetzgebung rufen, weun uns etwas nicht gefällt; wir haben in dieser Zeitschrift vielmehr stets den Standpunkt vertreten, daß gerade in unsrer Gesetzgebung das ewige Aendern vom allergrößten Uebel sei, und daß man lieber etwas weniger Gutes mit in Kauf nehmen solle, als das Rechtsbewußtsein des Volkes durch fortdauerndes Experimentiren zu erschüttern. Allem bei aller Aufrechthaltung dieses Standpunktes glauben wir doch fordern zu dllrfeu, daß bald, möglichst bald, weun auch nicht Abschaffung, so doch eine dnrchgreifende Aenderung in der Stellung und namentlich auch iu dem Einkommen der Gerichtsvollzieher eintrete. Der Verfasser dieser Zeilen steht mitten iu der Praxis. Er bestreitet, wie er das schon früher gethau hat, auch jetzt uoch, dciß die Gerichtskosten namentlich für kleine uud mittlere Sachen, also die große Mehrzahl, zu hoch seien. Die Klagen des Publikums, die deshalb laut werden, richten sich an sich gar nicht gegeu die Gerichtskosten allein; sie richten, sich gegen die Höhe derjenigen Beträge, die aufgewendet werden muffen, um heutzutage iu Deutschland einen Rechtsstreit zn führen und seinen Zweck, nämlich die Herbeiftthrnng des staatlichen Zwanges bei Geltendmachung eines Rechtsanspruchs, zu erreichen. Diese Beträge setzen sich zusammen aus Gerichts- tostcu, Anwaltsgebühren nnd Gerichtsvollziehergebühren, von denen die letzteren namentlich bei Zwangsvollstreckungen gar nicht unbedeutend sind. Ermäßigt man einen dieser drei Teile, aus deuen sich iu den Augen des Publikums die jetzigem