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uns halbwüchsigen Knaben das Lachen dabei ankam, so mußte dies jeder Vernünftige entschuldbar finden.
Und nun neben diesem ewig beweglichen Alten seine würdige Ehegattin in großblumigem, brokatcnem Kleide, weitbcmschig, schleppend, mit spitzer Schneppe, als sei es von einem Kleidcrkünstler zur Zeit der Pompadour verfertigt worden! Hagere, lange, bräunliche Hände hingen ans feingekräuselten Manschetten und bewegten sich wie im Takt, wenn sie sprach. Das Merkwindigste aber an dieser alten Dame, der ich schaudernd die knöcherne Hand mit den hochliegcnden blanen Adern küssen mußte, waren ihre tief im Kopfe liegenden Angen. Diese mochten vor zwei Menschcnaltern schon ihrer seltenen Größe wegen schön gewesen sein, jetzt aber setzten sie wenigstens mich entweder in Schrecken oder reizten durch ihr Rollen meine Lachlust. Ich konnte dieser ehrwürdigen Matrone mich nicht nähern, ohne beim Gewahren ihrer Augen an Feuerräder zu denken, vor deren sprühenden Funken man auf der Hut sein müsse.
Schnell, nur zu schnell verflossen die wenigen Tage unsers Aufenthalts bei dcu uns so freundlich entgegenkommenden Verwandten, und ungeru trennten wir uns von ihnen. Der Rückweg zu Fuß, der bei Beginn der Reise vom Vater in Aussicht genommen war, ward im Hinblick auf das Erlebte aufgegeben. Der Onkel verschaffte uns nicht ohne Mühe ein Fuhrwerk, das uns denn auch glücklich in die Heimat beförderte. (Fortsetzung folgt.)
Kleinere Mitteilungen.
Die Lage der lutherischen Kirche in den Ostsccvrvvinzen Rußlands. Schon vielfach ist in kirchlichen und Politischen Blättern Deutschlands von dem religiösen Druck geredet worden, der gegenwärtig in den seit Luthers erstem Auftreten gut protestantischen Landen Liv-, Esth- und Kurland geübt wird. Aber immer vou nenem ist es wünschenswert, die Gedanken aller, die ein Herz für das Gedeihen der lutherischen Kirche haben, auf die nicht ablassende Bedrängnis und die schwere Gewissensnot zu richten, der vor allem die Geistlichen, znm Teil aber auch die übrigen Glieder der Kirche dort unterliegen.
Mit schneidendem Hohn beruft fich die russische Negierung uud Presse darauf, daß in den Ostseeprovinzcn ja nichts weiter geschehe als die Aufrechterhaltung und Durchführung der Rcichsgcsetze, daß vou den Bewohnern der Ostseeprovinzcn ja nichts weiter gefordert werde, als der selbstverständliche Gehorsam gegen diese Gesetze; allein es wird dabei verschwiegen, daß diese Gesetze mit der freien Ausübung der kirchlichen Funktionen im Widerspruch stehen, uud daß die Befreiung der lutherischen Kirche in den Provinzen von der Giltigleit jener Vorschriften feierlich durch öffentliche uud rechtliche Akte der russischen Kaiser, bei Erwerbung der Provinzen und später, zugesichert wordeu ist. Die kirchliche Gesetzgebung Rußlands ist ein Unikum in dem gegenwärtigen kirchlichen Staatenshstcm. Diese Gesetzgebung kennt keinen Uebertritt von der griechischen zu einer andern Konfession,