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Deutsch-böhmische Briefe.
zirken andrer Nationalität vereinzelt vorkommenden Gemeinden (unsre Schrift nennt nur Liebinsdorf an der mährischen, Kößlersdorf nn der niederöster- reichischcn Grenze und die Stadt Vvhmisch-Aicha) eine Ablösung derselben aus geographischen Gründen unthunlich, bei andern dagegen nicht schwierig. Schon 1865 wollte das Ministerium Belcredi die tschechische Gemeinde Berlau im Bezirke Kalsching wegen ihrer Nationalität zu Bndweis nnd Jmling-Opvtschna im Bezirke Postelberg zu Laun schlagen. Haid, die einzige deutsche Gemeinde des Bezirks Schweinitz, grenzt an den Bezirk Gratzen und ließe sich ohne Schaden diesem angliedern. Die Gemeinden Albrechtsried und Langcndorf im Bezirke Schiittenhofen sollten schon einmal durch Beschluß des Landtages mit dem Bezirke Hartmanitz vereinigt werden. Um andre Beispiele zu übergehen, wurde auch über die Zuweisung der Gemeinde Huttendorf im Bezirke Starkenbach zum Bezirke Hohenelbe vom Landtage bereits verhandelt, wenn mich noch nicht Beschluß gefaßt. Selbst da, wo ein Bezirk viele Gemeinden der andern Nationalität in sich begreift, begegnet die Bildung von Bezirken, die nur aus Gemeinden mit einer und derselben Sprache bestehen, in der Regel keiner unüberwindlichen Schwierigkeit. Die acht tschechischen Gemeinden des Bezirks Leitmeritz liegen auf dem linken Ufer der Elbe, gehörten schon einmal zum Bezirke Nandnitz nnd sollten nach der „Neuen Gebietseinteilung des Königreichs Böhmen," welche das Ministerium Belcredi 1865 dem böhmischen Landtage zur Begutachtung vorlegte, wieder mit ihm vereinigt werden. Ebenso liegen die tschechischen Gemeinden des Bezirks Lobvsitz an der Grenze des Bezirks Libochowitz, mit dem sie also leicht verbunden werden könnten. Die nördlichen deutscheu Gemeinden von Wcißwasser sollten nach jener Vorlage an Niemes, die andern an Dauba fallen. Die von Politz sind von den tschechischen geographisch vollständig getrennt und streben schon seit Jahren die Bildung eines eignen Gcrichtsbezirks für sie mit dem Mittelpunkte Weckelsdorf an, ein Streben, das vom Landtage wiederholt als vollkommen berechtigt anerkannt worden ist. In dem ausgedehnten Bezirke Leitomischl hängen die zahlreichen uud großen deutschen Gemeinden zusammen, und die Errichtung eines besondern Gerichtsbezirks für dieselben ist so dringend geboten, daß der Landtag sich vor einigen Jahren bereits mit ihr beschäftigte. Ähnlich steht es mit den Bezirken Policla und Ncuhaus. Ferner wollte die Regierungsvorlage von 1865 die vierzehn tschechischen Gemeinden des Bezirks Krumau wegen ihrer Nationalität von diesem ablösen und dem Bezirke Bndweis einverleiben. Die Größe des letztern aber und die starke Bevölkerung jener Gemeinden würden eher die Bildung eines eignen Gerichtsbezirks für dieselben empfehlen. Ganz selbstverständlich erscheint es, daß in solchen Bezirken, die wie Prachatitz, Winterberg, Bergreichenstein, Bischofteinitz und Manetin von der Sprachgrenze in zwei national gleichartige Teile zerlegt werden, die Bezirksgrenze der Sprachgrenze folgen sollte. Die deutschen Gemeinden der Gerichtsbezirke Neugedein