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Zu dem jüngsten Entwurf eines Prozeßkostengesetzes.
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Punkten geändert werde. Zuvörderst müßte der § 470 der Zivilprozeßordnung, welcher dem Amtsrichter bei Feststellung des Prozeßstoffes die vollste Willkür in die Hand giebt, dahin geändert werden, daß der Thatbestand des Rechtsstreites, soweit nicht dafür auf Schriften der Parteien Bezug genommen werden kann, sofort durch das Terminsprotokoll festgestellt werde. Bei einer ausgedehnteren Zuständigkeit wäre das Pcischatum des gegenwärtige,, amtsgerichtlichen Prozesses vollends unerträglich. Sodann müßte bei den Amtsgerichten der Selbstbetricb des Prozesses durch die Parteien fallen. Für ein Verfahren, das darauf be­rechnet ist, auch ohne Anwalt von den Parteien geführt zu werden, hat dieser Selbstbetrieb keinen Sinn.

Wenn in dieser Weise den Anwälten wieder ein gebührendes Einkommen gesichert wird und durch Verminderung der Zahl der Richter die Kosten der Rechtspflege wieder in ein angemessenes Verhältnis zu ihren Leistungen gebracht sein werden, dann werden damit die Hauptgründe, die man jetzt eiuer Minderung der Prvzeßgcbühren entgegensetzen kann, beseitigt sein. Bleibt der gegenwärtige Zustand mit seinen hohen Kosten, so wird sich im deutscheu Volke mehr und mehr der Glaube festsetzen, daß die Justiz weniger auf das Wohlergehen als auf die Nusbeutuug der Menschen berechnet sei.

Gin englischer Taktiker über den deutsch-französischen

Krieg.

usre Vettern jenseits des Kanals haben es uns gegenüber ziemlich häusig an verwandtschaftlicher Gesinnung fehlen lassen, und uicht zum wenigsten hatten wir uns über ihre verdächtige Haltung zu beklagen während des schweren Waffenganges, der zwischen uns nnd unserm Erbfeinde jenseits der Vvgesen entschied. Es gab gewiß

nicht wenige in den vereinigten Königreichen, welche eine deutsche Niederlage nicht nur erwarteten, sondern wünschten, und das ist umso erstaunlicher, als die Franzosen auch dcu Engläudern seit Jahrhunderten als Erbfeinde galten, während sich zwischen Großbritannien und Deutschland niemals im Laufe der Geschichte ernstliche Reibungen ereignet haben.

Anderseits muß anerkannt werden, daß die Engländer allen übrigen Nationen vorangingen, den Deutschen volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, nachdem diese ihre Überlegenheit über das Volk, das sich für das erste der Welt