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(1879) dcr Berichterstatter, der hcmnoverschc Nechtsanwalt Laportc, die hohen, von der Kommission beschlossenen Gebühren empfahl, sagte er: „Durch die beschlossenen Änderungen glaubte die Kommission vielseitig hervorgctretenen Wünschen, nnd zwar innerhalb dcr äußersten Grenzen der Mäßigung nnd Billigkeit, nachkommen zu sollen. Daß diese so erhöhten Sätze weit zurückbleiben hinter demjenigen, was aus den Kreisen der Standesgenossen, uud zwar nicht bloß der Anwaltschaft, sondern auch der Richter, für notwendig nnd angemessen erachtet ist, darüber liegen eine Menge von Zeugnissen vor. Auf der Erhaltung eines tüchtigen uud ehrenhaften Nnwaltstandes beruht zweifellos in erster Liuie die gedeihliche Entfaltung der neuen Orduuug dcr Rechtspflege, bei der alle gleichermaßen intcressirt sind. Die Wünsche des Anwaltstandes verdienten deshalb gewiß die höchste Beachtung. Sind wir mit unsern Vorschlägen hinter denselben zurückgeblieben, ich kann sagen, weit zurückgeblieben, wenn ich namentlich den Auwaltstag als Vertreter dieser Wünsche mir vorstelle, dann, meine Herren, haben wir das lediglich gethan, nm das Gesetz und die einheitliche Gerichtsverfassung für ganz Deutschland überhaupt nicht zu gefährden. Wir haben die Hoffnung gehegt, daß das Opfer, welches zweifellos mit der neue» Ordnung dcr Dinge auch der Anwaltschaft — und ich glaube der für die Interesse» des Vaterlandes und ihres Berufes allezeit opferbereiten Anwaltschaft nicht in letzter Linie — auferlegt wird, von ihr nicht allzuschwer befunden werden wird."
Gehen wir nun ans die Beschlüsse des von dem Berichterstatter erwähnten Anwaltstcigcs zurück, so äußerte sich dort ein rheinischer Advokat, dessen Anträge vom Anwaltstage angenommen wurden, folgendermaßen: „Der vorgelegte Entwurf mag wohl genügen, um einer augcmesscuen Anzahl von Anwälten ein Durchschnittseinkommen zu geben; aber das genügt nicht, denn es liegt in der Einrichtung der Anwaltschaft als nvtwcndige Konsequenz, daß immer ein großer Teil der Anwälte nur die Hälfte des Durchschnittseinkommens hat." Anknüpfend sodann an einen Anssprnch des Ministers Lcouhardt, wonach ein Drittel der Anwälte ein Einkommen über den Durchschnitt, ein Drittel ein Durchschnittseinkommen und das letzte Drittel nur ein Einkommen nnter dem Durchschnitte habe, fuhr der Redner fort: „Es kann gewiß nicht die Absicht sein, weder des Reichstages noch überhaupt jemandes, daß ein Drittel der Anwälte ein cibsolnt unauskömmlichcs Einkommen habe." Daraus folgerte er dann, daß mau Maßregeln ergreifen müsse, nm dieses eine Drittel, welches mit einem unaustömmlicheu Einkommen behaftet sei, durch Erhöhung des Tarifs in eine sichere Lebensstellung zu bringen.
Es ist wohl anzunehmen, daß die Anwälte, indem sie die unbedingte Notwendigkeit der jetzt bestehenden Gebühren vertreten, auch jetzt noch von gleichen Anschauungen ausgehen. Zur Erläuterung ihrer Ansichten würde es vielleicht am besten gedient haben, wenn die zusammengetretenen Vorstände hätten an-