352
Zu dem jüngsten Entwurf eines Prozeßkostengesetzes.
erstenmale von dem Papste ausgesprochen, daß die Stärkung des deutschen Reiches im Interesse des heiligen Stuhles und der katholischen Kirche liegt, daß also, wer diese Entfaltung des Reiches hindert, gegen die Interessen der Kirche handelt. Es ist ein anerkennenswerter Mut, daß Leo XIII. mich das offen ausgesprochen hat, und daß er das, was er von seiner hohen Warte aus keuueu zn lerucn Gelegenheit fand, seinen Gläubigen nicht vorcnthält.
Wir haben es schon oft in diesen Blättern ausgesprochen, daß das deutsche Reich das feste Bollwerk gegen die umstürzenden Bestrebungen der Anarchie bildet, daß von dieser letzteren nicht bloß die weltliche, sondern nnch die kirchliche Autorität bedroht und angegriffen ist, und daß es deshalb im Interesse der beiden höchsten Gewalten ans Erden liegt, zusammenzuhalten und sich gegenseitig zu unterstützen in einem schweren Kampfe, der das Fortbestehen der höchsten und edelsten Güter der Menschheit in Frage stellt. Der Papst hat so deutlich seine Meinung ausgesprochen, daß jedermann nnn wissen kann, wie er sein politisches Verhalten im Interesse des Staates und der katholischen Kirche einzurichten hat. Daß diese Interessen nicht mit denen des hannoverschen Exministers Windthvrst zusammenfallen, bedarf keiner Ausführung.
Als wir vor einigen Wochen in diesen Blättern bemerkten, daß die reve» lntionärc Bcwcgnng im Katholizismus die Aufmerksamkeit und das Eingreifen des Papstes nötig mache, glaubten wir nicht, daß dieses Eingreifen so schnell erfolgen werde. Jetzt hat Rom gesprochen — an nns ist es, die Wirkung seiner Worte abzuwarten.
Zu dem jüngsten Entwurf eines jDrozeßkostengesetzes.
u einer Zeit, wo uns die bange Sorge erfüllt, ob wir nicht einer schweren innern Krisis oder gar einem verhängnisvollen auswärtigen Kriege entgegentreiben, mögen viele Wohl noch weniger als sonst Neigung verspüren, sich mit Justizfragen zu beschäftigen. In der Hoffnung aber, daß die drohende,, Gefahren glücklich an nns vorübergehen werden, benutzen wir die augenblickliche Ruhepause, um einen Gegenstand zu besprechen, der noch jüngst auf der Tagesordnung gestanden und die juristischen Kreise lebhaft beschäftigt hat.
Den vom Reichskanzler dem Bundesrate vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gcrichtskostengcsetzes und der Gebührenordnung für Ncchtsanwcilte, haben wir insofern mit Freuden begrüßt,