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mir für das Deutschtum des mittelalterlichen Böhmen, sondern für dessen ganzes politisches und soziales Leben und Werden in diesen Jahrhunderten ist. Die bei der Präger Burg der Prcmhsliden angesiedelten Deutschen wirkten in ihrer Ausnahmestellung wohlthätig und segensreich, zuerst auf ihre unmittelbare Umgebung, dann ans immer weitere Kreise des Landes ein, indem sie Handel nnd Gewerbe teils schufen, teils hoben, die Anfänge zu neuem Wissen und Können in geistiger Beziehung einführten und mitteilten und so allmählich die Gesamtheit mit Einschluß ihrer slawischen Elemente zu höherer Gesittung brachten, die ihre Früchte in Gestalt größcrn Wohlstandes und edlerer Lebensführung trug. Dieses neue Element entwickelte sich unter dem Schutze der ihm zugesicherten Rechte unter den rohen, unfreien, stumpfen Tschechen zu einem neuen Stande, zu einem Bürgertume zwischen sklavischen Bauern und gewaltthätigem Adel. Das Bürgertum aber rief nach und nach allenthalben, wo Deutsche sich niedergelassen hatten, freie Städte ius Leben, Mittelpunkte des Handels, des Handwerkes, welches die Knnst erzeugte, der Schulbildung, welche zur Wissenschaft führte, und der mehr oder minder nnbeschränkten Selbstregiernng. Schon in dieser Periode begegnen wir in Böhmen städtischen Gemeinden der Art im Keim, und in der nächsten finden wir den Samen vollständig aufgegangen und zu einer Anzahl deutsch-böhmischer Städtewesen erwachsen, welche durch ihre Stattlichkeit und das in ihnen pulsireude rege Leben den wohlthuendsteu Eindruck auf das Auge machen, das die vordem hier sich ausbreitende dunkle Wildnis mit ihnen vergleichen kann.
Landwirtschaft und Vodenmonopol.
von I. G. weiß. (Schluß.)
s fragt sich nun, ob die Gesamtheit eine Veranlassung hat, dem leidenden Gliede des sozialen Körpers helfend bcizustchen.
Diese Frage kann aus zwei Gesichtspunkte» betrachtet werden. Stellt sich die Gesamtheit auf den Standpunkt der Selbstsucht, so wird sie den Gedanken einer Hilfeleistung zurückweisen, so lange die Nachteile, welche aus dem Notstände der Landwirtschaft für die Gesamtheit erwachsen, noch nicht so groß sind wie die Opfer, die zn einer wirksamen Abhilfe gebracht werde» müßten. Vom Billigkeitsstandpunkte dagegen