5)5.
Hälfte der Bänke im Hause der Gemeinen einnimmt. Allerdings würde sich trotzdem, wenn die Engländer von heutzutage nicht durch die leidige Wirtschaft eines auf die Spitze getriebene» Parlamentarismus zu Sklaven von Namen und Parteien geworden wären, aus den Worthaltern der »monistischen Liberalen ein Kabinet bilden lassen, das leistungsfähig wäre und alle guten Patrioten auffordern könnte, ihm seine Arbeit durch Beistand zu erleichtern. Aber Hartington und seine Parteifreunde sind in England, nicht in Utopien, und so geschieht es, daß guter Rat für sie teuer geworden ist, wie für die Konservativen, und daß die Lebensinteressen des Staates auss Spiel gestellt werden konnten, als ein schnelldenkender und rücksichtsloser junger Staatsmann seinen Willen durchsetzen wollte und, als das nicht ging, die Flinte rasch entschlossen ins Korn warf.
Sind die deutschen Gewerkvereine politische Vereine?
ls vor kurzem das Amtsgericht zu Rixdorf gegen die dortigen Vorstände der sogenannte« Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine auf Grund des Vereiusgesetzes ein verurteilendes Erkenntnis fällte, erregte dies selbst in weiter» Kreisen ein gewisses Aufsehen und schien den eigentlichen Interessenten, welche dadurch eiue heikle Seite ihrer Organisation wider Willen an die Öffentlichkeit gezogen sahen, am allerwenigsten zu behagen. Da die soziale Frage heute mehr denn je die politischen Parteien beschäftigt, und die deutschen Gewerkvereine bei Lösung dieser Frage sich zu einer bedeutsamen Rolle berufen glauben, so dürfte eine Erörterung der oben gestellten Frage, d. h. eine Darlegung der Beziehungen der Gewerkvereine zu den vereinsgesetzlichen Bestimmungen, von allgemeinerem Interesse sein.
Hierbei kommt, da der Verband der deutschen Gewerkvereine in Berlin seinen Sitz hat und dieses den Ausgangs- und Mittelpunkt der ganzen Bewegnng bildet, zunächst das preußische Vereiusgesetz vom 11. März 1850 in Betracht, welches bestimmte Arten von Vereinen gewissen Vorschriften unterwirft. Die allgemeine und weitere derselben besteht in der sogenannten Anzeigepflicht; Vereine nämlich, welche eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwecken, haben zur Vermeidnng der Bestrafung der Vorsteher der Polizeibehörde Statuten, Mitglieder und Versammlungen innerhalb gewisser Fristen anzuzeigen. Die andre, engere besteht in einer besondern Beschränkung für „politische" Vereine; Vereinen,