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Die Schäden der Kirche und die Unzulänglichkeit des theologischen Studiums.
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Die Schäden der Kirche und die Unzulänglichkeit des theologischen Studiums. 5

der gegenwärtigen Mehrheit des Reichstages zu suchen haben, freilich zu einer Zeit, in der auch die Herren Windthorst uud Richter sich nur den Ruhm des Herostratos werden streitig machen können.

Die Schäden der Kirche

und die Unzulänglichkeit des theologischen Studiums.

ls vor einigen Wochen der restaurirte Dom zu Merseburg in Gegenwart des deutschen Kronprinzen neu geweiht worden war und nun eine Besichtigung der Kirche stattfand, siel dem Kron­prinzen auf, daß dem Hauptaltare, welcher au jenem Tage nicht benutzt wurde, das Kruzifix fehlte. Er nahm ciu solches aus der Sakristei, stellte es aus den Altar und fragte seine Umgebung: Glauben Sie, daß dies Kreuz hier stehen bleiben wird? eine gauz gewiß bedeutnngsvolle Frage. In welchem Sinne der Kronprinz seine Frage selbst beantwortet haben würde, köuueu wir nicht wissen; unsre Antwort ist ein unzweifelhaftes Ja. Wir glauben wirklich, daß das Kreuz auf dem Altare stehen bleiben wird nicht darnm, weil man es stehen läßt oder weil eine mächtige Hand es daselbst auf­richtet, sondern weil wir die Übcrzengnug haben, daß unser Glaube, dessen Symbol das Krenz ist, Kraft genug hat, jene Zcitkrankheit, welche zersetzend in Staat, Haus, Gewerbsleben, Kirche kurz, in alle Arten des Zusammenlebens ein­gedrungen ist, doch endlich zu überwinden.

Damit soll nicht die Meinung ausgesprochen werden, daß man im Vertrauen auf diese Kraft jenen zerstörenden Kräften nur einen passiven Widerstand ent­gegenzusetzen brauche. Alle kirchlichen Kreise und Richtungen sind darin einig, daß das Nötige geschehen müsse. Nur weichen die Ansichten darüber von einander ab, was not thue. Die gegenwärtig sich an den Namen Hammerstein an­schließende Bewegung, welche die kirchlich konfessionellen und Positiv-unirten Kreise umfaßt, fordert unter anderm die Ersetzung der kaum eingerichteten synodalen Verfassung durch die episkopale. Es handelt sich dabei, das muß man aner­kennen, nicht um kirchenpolitische Liebhabereien, sondern um eine nicht unberechtigte Reaktion gegen das regierende Kollegien- uud Majoritätensystem, dessen Glanz unzweifelhaft zu verblassen beginnt. Auch auf dem Gebiete der Verwaltung und der Justiz erheben sich Stimmen gegen die Kollektivvota zu Gunsten per­sönlicher Autorität nnd persönlicher Verantwortung. Wie wenig aber gerade auf kirchlichem Boden die persönliche Einwirkung durch Verfügung eines Kon-