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Germanische Altertümer aus den Bauerdörfern Nordungarns : 3. Die Hausgenossenschaften in den Haudörfern und ihr Ende :
(Schluß.)
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Germanische Altertümer

aus den Bauerdörfern Nordungarns.

von Rarl Rhamm. Z. Die Hausgenossenschaften in den Haudörfern und ihr Lnde.

(Schluß,)

ch muß nun noch einer eigentümlich uud für das Wesen des ganzen Verhältnisses sehr bezeichnenden Gewohnheit Erwähnung thun, durch welche für eine gewisse und gegenseitige Ausgleichung unter den einzelnen, bald anwachsenden, bald abnehmenden Ge- schlcchtsgenossenschaften Sorge getragen wurde. Man hat mir merkwürdigerweise gesagt, daß eine Übervölkerung einer „Behausung" — dies ist der Ausdruck des Stadtbuchs — nicht leicht vorkommen könne, da ja, wie wir gesehen, die Erwerbsthätigkeit der Glieder sich nicht auf den Hof beschränkte. Im Notfall konnte man ja einige jüngere Söhne in die Stadt schicken, um ein Handwerk zu lernen, wie es nach Krischko früher auch bei dem ungarischen Klein­adel Brauch war. Es konnte aber auch der andre Fall eintreten, daß ein Haus infolge von Todesfällen, Kinderlosigkeit verödete und es an Händen fehlte, um das Feld gehörig zu bestellen. Man konnte sich dadurch zu helfeu suchen, daß man die Söhne früh verheiratete, wie überhaupt frühe Heiraten, der Bnrschen mit dem vierzehnten, der Mädchen mit dem zwölften Lebensjahre damals sehr im Schwange gewesen sein sollen. Man konnte Knechte annehmen, die freilich Lohn kosteten. Aber es gab noch einen andern Ausweg, der obendrein Geld ins Haus brachte. Man konnte ans einem übervölkerten Geschlecht ein Mitglied aufnehmen, das sich dann dnrch eine Einzahlung einkaufen mußte, welche aber nicht etwa nach dem Grundwert des Hofes, sondern nach dein Betriebsinventar, dem Zugvieh, Wageu, Pflug n. s. w. berechnet wurde, vou dem er deu auf seinen Anteil fallenden Schützwert zu entrichten hatte. Waren also in der Genossen­schaft schon fünf Mitglieder, so zahlte er den sechsten Teil. Außerdem wird für seine Person noch verlangt, daß er zur „Freundschaft" im alten Sinne gehöre, daß er mit dem Hanse verwandt sei. Häufig wurde eine derartige Aufnahme dadurch vermittelt, daß der Eintretende eine Tochter aus dem Hause heiratete.

Im Innern der Hansgenossenschaft herrschte — getragen dnrch die alt­hergebrachte Sitte — größte Verträglichkeit uud strenge Unterordnung unter den Wirt. War ein Mitglied aufsäßig, trunksüchtig, wurde es eine Gefahr für