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Aus der Chronik derer von Riffelshausen : Erzählung in zwei Büchern :
(Fortsetzung.)
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Notiz.

sich in lauten, hitzigen Tönen mit dem Schaffner; sie wollte ihren Hund mit in das Knpee nehmen. Aber die Schaffner der Thüringer Eisenbahn wissen, was sie wollen. Entweder, Sc gehn alleine 'rein, meine Dame, oder Se bleiben mit samt dem Hunde draußen!

Schon hatten die Siebcnhofcr dem trüben Gedanken Raum gegeben, der Erwartete sei nicht mitgekommen, als Mathilde plötzlich durch einen Kuß über­rascht wurde, der von einem tüchtigen Schuurbart erzählte. Entsetzt sah sie auf, brach aber vor versammeltem Volke in einen Freudenruf aus, als sie den lachenden Augen des ältesten Bruders begegnete.

Aber Toni!

Ja, der bin ich schon. Ich habe dich doch nicht erschreckt, Tildchen? Aber ihr lieben Kinder, meinetwegen auf die Bahn zu fahren! Guteu Morgeu, Valer! Na, also ihr lebt alle noch? Und was macht Julie? und Onkel das heißt Tante Cäcilie und Onkel Georg, alle munter?

Na, um Gottes Willen, Anton, brummte Valer, du hast dir wohl deine Sprechwcrkzeuge ganz expreß geschmiert, du langer Krieger! Kommt nur uach dem Wageu, Kiuder!

Mathilde drückte Antons Hand.

Du Herze, sagte er. Man bestieg den Familienwagen, naturlich erst nachdem auch der Kutscher ausführlich begrüßt war. Und da fuhr auch richtig wieder vor ihnen der Trübenseer Wagen dem Städtchen zu. Diesmal nahm ein Offizier den Platz neben Emilchen ein; Emilchen hatte sich einen Freund geladen. (Fortsetzung folgt.)

Notiz.

Nochmals der Eid vor Gericht. Der in meinem Aufsatz über die Meineidpest" gemachte Vorschlag, den Schicdseid im Zivilprozcß durch die Ver­nehmung der Parteien als Zeugen zu ersetzen, hat kürzlich in diesen Blättern in dem AufsatzDer Eid vor Gericht" eine Erwiederung gefunden, die mich zu einer kurzen Entgegnung nötigt.

Der Verfasser des letzter» Aufsatzes behandelt meinen Vorschlag im wesent­lichen als eine Wiederholung des in der Ncichstagskommissiou gestellten und ab­gelehnten Antrages, au die Stelle des Schiedseides uach englisch-amerikanischem Muster die eidliche Vernehmung der Parteien zu setzen. Diesem Antrage setzt er energischen Widerspruch entgegen, uud mit diesem Widersprüche bin ich gauz einverstanden; die Gründe gegen die Nachahmung der englisch-amerikanischen Einrichtung habe ich selbst in meinem Aufsatz (S. 400 und 401) als berechtigt anerkannt. Mein Vorschlag ist aber ein gauz andrer. Nach englischem Recht ist jede Partei befugt, behufs des ihr obliegenden Beweises ihre eidliche Vernehmung über ihre eignen Be­hauptungen zu verlangen. Mein Vorschlag geht dahin: 1. Wcuu die bewcispflichtigc Partei für ihre Behauptungen keinen andern Beweis antreten kann oder will, so ist sie berechtigt statt wie bisher der Gegenpartei den Eid zuzuschiebeil, die letztere als Zeugen zu benennen, woranf deren Vernehmung nicht in ungeordnetem