wein- und andre Fälschungen.
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und Ehre. Indes war hier wie dort zn bedenken, daß diese Kriegsleute einem Volke angehörten, welches bis dahin ein durchaus friedliches Leben geführt und Waffen kaum in deu Händen gehabt, geschweige denn gebraucht hatte. Daß sich aus ihm gute Soldateu machen ließen und daß es sich in Wirklichkeit tüchtig zu schlage» gelernt hatte, als es durch die von Nußland geliehenen Offiziere gehörig vrganisirt und geübt worden war, bewies der Krieg mit Serbien, mögen die Siege bei Sliwnitzci und Pirot auch mehr auf die Schwäche und das Ungeschick der letzteren als auf die wohl etwas zu viel gepriesene Tapferkeit ihrer Gegner zurückzuführen sein.
Wem- und andre Fälschungen.
s ist eine eigentümliche Erscheinung, daß gerade in manchen entschieden freisinnigen uud sreihändlerischen Blättern so energisch für das rücksichtsloseste Verbot aller Behandlung uud künstlichen Veredlung des Weines eingetreten wird. Wir stellen nicht in Abrede, daß es Gesichtspnnke giebt, von denen ein derartiges absolutes Verbot sich würde rechtfertige!? lasfeu, aber wir glauben behaupten zu dürfen, daß mit dem nämliche» Rechte dann nicht nur gcgeu eine Menge von Surrogaten, sondern gegen das ganze freihändlerische Prinzip vorgegangen werde» müßte, nnd daß alle diese Feinde der Weinvercdlung unbewußt den Ast absägen, auf dem sie selbst sitzen. Um das darzuthun, fassen wir zunächst einmal Art uud Zweck der Weiuveredlung ins Auge uud suchen dann den Pnnkt zu gewinnen, von dem aus dieses Verfahren demjcnigeu iu unzähligen andern Fällen, ja den vom freihändlerischen Standpunkte aus recht eigentlich als „zeitgemäß" angesehenen, analog ist.
Nicht zn bestreiten ist, daß der Begriff „Wein" scharf und klar festgestellt werden kauu: Wein ist gcgohrciier Trcmbeiisaft. Es mag a»ch zugestanden werden, daß das bischeu für die Haltbarkeit der Fässer erforderliche Schwefeln an diesem Begriffe nichts ändert. Sowie wir aber den Satz streng durchführen wollen, daß der Wein mit andern Stoffen nicht vermengt oder versetzt werden dürfe, so geben wir damit knnd, daß wir auf alle südlichen Weine verzichten, denn diese lassen sich bekanntlich ohne einen Znsatz von Spiritus weder versenden noch aufbewahren. Sei es — wir trinken also »nr rheinisches Trcmbcn- blnt. Wir müssen es auch in der That selbst trinken, denn versendnngsfähig ist auch unser Wein ohne Behandlung nicht. Soll nämlich ein Wein im Welt- Grcnzbvtm IV. 1886. 21