16 Der Entwicklungsgang des englischen Parlaments.
scheimmg gemacht; es war allmählich ein neues insulares Voltstnm entstanden mit ganz überwiegend angelsächsischem Gepräge: wie vft ist von sprachkundiger Seite hervorgehoben worden, daß das verwälschte Normannentum trotz seiner Jahrhunderte hindurch hervorragenden gesellschaftlicheil Stellung in die heutige englische Sprache nicht ein Zehntel seiner Wörter, in das englische Vaterunser nur drei Worte einzuführen vermocht hat. Die ganze Vasallenschaft erhob sich 1215 gegen den erbärmlichen König, und unter zweitausend Rittern, welche auf Ostern zu Stauford sich versammelten, begegnet lehrrcicherweise kaum ein Name aus den im ersten Jahrhundert nach der Eroberung hervorragenden normannischen Familien, wohl aber zahlreiche Barone aus den nördlichen Grafschaften und besonders viele Angehörige des seit Heinrich I. in den Großämtern empor- gekommenen Amtsadels. Die Prälaten unter Führnng des Primas Stephan Langton, eines Mannes von festem, reinem Charakter, uud die Bürgerschaft von London schließen sich an den Adel an, und so wird der König gezwungen, auf der Wiese von Runnimede vom 15. bis znm 19. Juni 1215 über Frieden zu verhandeln und seine Unterschrift unter die Niigvu. etmrtÄ zu setzen. Es ist erstaunlich, wie wenig diese Verfassung, welche die einzelnen Stände vor königlicher Willkür schützen soll, an eigentlich parlamentarischen Rechten enthält; kein Zustimmungsrecht zum Erlaß königlicher Verorduuugeu, keines zur Ausschreibung von Steuern, keine Zusicherung periodischer Versammlungen zur Verhandlung vou Laudesbeschwerdeu, sondern nur ein Versprechen, daß bei zwei positiven Abänderungen der rechtlichen Bedingungen des Lchnbesitzes die Kron- vasallenschaft versammelt und gehört werden und ihre Zustimmung geben soll; diese zwei Fälle sind erstlich Geldfordernng statt Kriegsdienst, zweitens außerordentliche Erhebung von Hilfsgeldern. Mehr als dies hat die englische Vasallenschaft in Waffen, verbunden mit der Kirche, getragen vvn der lauten Sympathie des Landes, auf dem Höhepunkte ihrer Erfolge nicht beansprucht! Im 61. Artikel der NaZna, Olurrts wurde zwar ein Widerstandsausschnß für den Fall bestellt, daß der König sich von der Verfassung sollte losmachen wollen, und fünfundzwanzig Barone, unter ihnen bezeichnenderweise der Mayor von London, wurden ermächtigt, nötigenfalls den König durch Auspfändung und Wegnahme seiner Burgen zur Einhaltung seiner Pflicht zu zwingen; aber dieser Artikel, auf Grund dessen der Ausschuß 1216 einen französischen Prinzen gegen Johann herbeirief, wurde schnell unpopulär und deshalb auf dem „Concilium" zu Bristol uuter Heinrich III. bald wieder fallen gelassen. Die NÄg'im Olmrta enthält demnach an formellen Verfassungsrechten überraschend wenig; aber sie enthält dafür bereits die größten Züge der englischen Staatsentwicklung; sie sichert allen Engländern gleichmäßigen Rechtsschutz für Persvu uud Vermögen zu und gründet darauf die Verfassung; es liegt darin, daß dieser Schutz alleu ohne Ausnahme zu Gute kommen soll, ein Pfand für die Versöhnung der Stände; die höheren Klassen haben das Gefühl, daß sie auf die Dauer keine