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Noch einmal die Anträge Hammerstein.
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Noch einmal die Anträge Hammerstein.

ie Hammersteinschen Anträge haben selbst in der abgeschwächten Gestalt, in der sie zuletzt auftraten, viele Teilnahme gefunden. Besonders haben sich Synoden der preußischen Landeskirche, nicht blvß im Osten, sondern auch in Rheinland-Westfalen und in den neuen Provinzen, mit den gedachten Anträgen befaßt, meist zu­stimmend, selten abwehrend. Gewiß werden demnächst auch größere Synoden dieses interessante Thema verarbeiten. Gegen die im Hintergrunde stehenden eigentlichen Wünsche der Herren Hammerstein-Brüel-Stvcker hat insbesondre Professor Beyschlag seine beredten Worte gerichtet. Man hat, wie sast immer in solchen Streitigkeiten, das Gefühl, daß jedes tiefere Eindringen in die schein­bar leichte Partcifrage neue erhebliche Schwierigkeiten enthülle, sowohl theo­retische wie praktische. Unsre dreihundertjährige Kirchcnverfassungsgeschichte ist doch auch nicht auszustreichen, und ihre dogmatische Begründung (oder sollen wir sagen Entschuldigung) will auch studirt sein. Das ist schon viel; und es erhebt uns ganz gewiß über den wunderlichen Standpunkt, der stets an die Triumphe der römischen Kirche den Wunsch nach ähnlichen Freiheiten der evan­gelischen Kirche knüpft, als ob das gleiche Wort Kirche alle Ungleichheit aus­löschte.

Selbst das äußerlichste Stück in den Forderungen, daß die evangelische Kirche vom Staat besser dotirt werden müsse, ist bei aller Harmlosigkeit und bei seiner unzweifelhaften Berechtigung ein schweres Stück. Die Zeitungen haben aus einer Quelle, die nicht offiziell ist, berechnet, daß die für die katholische Kirche gemäß der Bulle vs 8kckrcks anira-iruiir festgesetzte Dotation thatsächlich jetzt weit überschritten wird, womit ja nichts Auffallendes geschehen würde. Die evangelische Kirche erhalte lange nicht so viel als die katholische, obwohl sie sich zu ihr wie 62 :36 verhalte. Es ist das Manko förmlich berechnet worden auf rund 174 Millionen Mark. Bei diesen Zahlen blciben so viele Frage­zeichen, daß man ganz mit Recht erst eine Landtagskvmmission beauftragt wissen will, das Genauere über die verschiedene Ausstattung der beiden Kirchen zu ermitteln.

Gesetzt, die Sache sei festgestellt, daß die evangelische Kirche stiefmütterlich behandelt werde, wie wird das Abgeordnetenhaus die Gerechtigkeit herstellen? Soll bei dem nicht zu bezwingenden Defizit der Etat für die Kirchen erhöht werden? jetzt, da viele Tausende von kleinen und mittlern Beamten schon jahre­lang auf Aufbesserung warten? Oder soll die jetzige Gesamtausgabe für die