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Die Kaiserwahl vom Jahre 1519 und Karls V. Anfänge :
(Schluß.)
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Die Kaiserwahl vom Jahre und Rarls V. Anfänge.

(Schluss)

er Sieg auf der Soltauer Heide war auch ein Sieg Frank­reichs, wie die Niederlage des Herzogs Ulrich eine Niederlage dieser Macht gewesen war. Aber da der Sieg am Tage nach der Kaiserwahl erstritten wurde, sv war er ohne weitere poli­tische Folgen; er entschied wohl vorläufig die Hildesheimer Fehde, aber nicht mehr. Erich von Vrannschweig faßte, als er in Cclle das Ergebnis des Wahlganges erfuhr, sofort wieder Mut;ist Karl von Gent zum Kaiser erkoren, so haben die Braunschweigischen Fürsten mehr gewonnen als verloren." Offenbar fühlten mich die Kurfürsten in Frankfurt, daß sie nunmehr, da die große Krisis überwunden war, mit besserer Aussicht und mehr Gewicht die Fehde beizulegen versuchen konnten; die trüben Gewässer, in welchen jeder fischen zu können gemeint hatte, begannen sich zu klare». Alsbald geboten sie beiden kriegführenden Parteien einen füufmouatlichcu Waffenstillstand, bei einer Strase von 4000 Gulden; wie die Dinge lagen, kam dieses Gebot vor allem den besiegten Braunschwcigern, den Anhängern Karls, zu statteu, bereu Land weuigstens der rachcdürstende Bischof Johann gar zu gern mit Feuer und Schwert überzogen hätte. Die Sieger entließen ihr Kriegsvolk; gegen Abtretung einiger Schlosser und das Versprechen, 28000 Gulden zu zahle» oder die Feste Neu­stadt am Rübeuberge abzutreten, wnrde Erich am 31. Juli freigegeben.

Nachdem die Kaiserwahl vollzogen war, wnrde die Votschaft den kaiser­lichen Gesandten mitgeteilt, die eine Meile von Frankfurt, iu Höchst, den Ans- gaug abgewartet hatten; man begann mit ihnen auf Grund der ihnen von Karl ausgestellteu Vollmacht über die Bedingungen, unter denen der Kaiser seine Gewalt ausüben sollte, zn verhandeln, uud verwandte fünf Tage auf diese Wahlkapitulation." Schou früher war es herkömmlich gewesen, daß die Kur- sürsten, die svxtomviri, wie sie dieses humanistische Zeitalter nannte, jede Wahl zur Bekräftigung und Stärkung ihres Einflusses verwertet hatten; jetzt, wo man sich ciuen so mächtigen ausländischen König zum Herrn erwählt hatte, wodie Naben nach dem Worte des sächsischen Rates Fabian von Feilitsch einen Geier hatten," schien es doppelt notwendig, sich gegen Mißbrauch der kaiser­lichen Rechte in aller Form vorzusehen. Eine Wahlkapitulatiou von vierund­dreißig Artikeln ward den Gesandten zum Unterschreiben vorgelegt, nach welcher sich Karl verpflichten sollte, das Reich und alle Glieder zu schirmen; die Kirche,