Literatur.
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so vorgerückten Alters bekleidet werden, daß diesen die Uebernahme eines Zivilamtes nicht mehr würde zugemutet werden können. Man wird ferner entgegenhalten, daß durch ein solches Einordnen von Offizieren eine Menge junger Männer, welche sich den betreffenden Berufsarten gewidmet hätten, in ihrem Fortkommen gehindert werden würden. Dies möchten wir aber doch bezweifeln; denn da ein solches Einordnen von Offizieren nnr nach und nach geschehen würde, so würde sich im Verhältnis dieses Einrückens die Zahl der jungen Leute, welche diese Bernfsartcu ergreifen wollen, wegen der geringeren Aussicht, darin fortzukommen, verringern. Damit würde gleichzeitig eine Verminderung derer, welche sich dem Staatsdienste widmen wollen, eintreten, und daß dies ein Vorteil im Vergleich zu dem jetzigen Andränge zum Staatsdienste sein würde, bedarf sicherlich keines Beweises.
Wenn aber gesagt ist, daß die Offiziere nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung haben sollten, Zivilstellen anzunehmen, so ließe sich dies bezüglich der vom Reiche und vom Staate zu vergebenden Stellen derart einrichten, daß dem Offizier statt der Anheimgäbe, seine Pension zu fordern, oder wenn er um seine Pensivnirung einkäme, aufgegeben würde, sich binnen einer ihm festzusetzenden Frist um eine Zivilstelle zu bewerben. Eine Zurücksetzung des Offiziers gegen den Zivilbeamten dürfte in diesem Zwange, nicht gefnnden werden können, da der letztere viel schwieriger, man kann sagen, überhaupt erst bei allgemeiner Dienstunfähigkeit der Pensionirung teilhaftig werden kann, während das Ausscheiden eines Offiziers aus dem aktiven Kriegsdienste aus militärischen Gründen oft zu einer Zeit erfolgt, wo der Offizier noch im übrige» volle Arbeitskraft besitzt.
Ob der hier angedeutete Plan, so wie wir ihn hingeworfen haben, vollkommen durchführbar ist, mag dahingestellt bleiben. Bei dem Streben nach möglichst guter Versorgung unsrer zum aktiven Kriegsdienste nicht mehr brauchbaren Offiziere einerseits und der ebenso sehr berechtigten Sorge um uusre Reichs- und Staatsfiuanzcn muß danach getrachtet werden, einen Boden zu finden, auf welchem sich, soweit es möglich ist, beides vereinigen läßt. Anch ein nicht vollständig ausführbarer Gedanke kann immerhin die Anregung zu einem bessern sein, und auch nur eine solche Anregung gegeben haben, würde als ein erwünschter Erfolg dieser Zeilen anzusehen sein.
Literatur.
Ilsni'i IV. ot 1s, xrinLosso äo tünnäü. 1609 — 1610. I)'i>,xrös <1ss cloounionts iuüäits xs,r ?-z.u! 11onr»i'ä. Li'llxollos, <ü. Nuqn-u-ät, 1885.
Henrard hat 1370 die Depeschen veröffentlicht, welche 1l>10 zwischen dem Brüsseler Hofe und seinein Gesandten in Paris, Pierre Pecquins, während der Verhandlungen über die Rückkehr der Prinzessin von Conds nach Frankreich gewechselt wurden. Jetzt hat er auch die Berichte Brulart de Bernys, des damaligen französischen Gesandten in Brüssel, aufgefunden und giebt nun auf Grund dieses ncueu Materials in dem oben genannten Werke eine lebendig geschriebne, ein-