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tischen Phantasien Bleibtreus eingeschlossen, im Zusammenhang mit den unglaublichen uud in der That an Größenwahnsinn streifenden Prätensionen der nenen Schule. Was man als jugendliche Unreife, als Irrungen einer starken und in ihrer eigentümlichen Stärke naturgemäß einseitigen Begabung, als unvermeidliche Uuvollkommeuheitcn einer zn raschen Produktion billig beurteilen und in der Voraussicht hinnehmen könnte, daß der Autor selbst auf einer höhern Entwicklungsstufe diese Mängel abstreifen werde, das gewinnt ein völlig andres Gesicht, wenn es mit der Forderung auftritt, als Vorlänfer einer neuen Ära der deutschen Literatur, als Präludium zur poetischen Symphonie des zwanzigsten Jahrhunderts anerkannt und bewundert zu werden. Erscheinungen wie diejenige Vleibtreus können um deswillen leine Gesundung unsrer Literatur bedeuten, weil die hohle Selbstüberschätzung, die theatralische Großmannssucht den realistischen Kern, die Einpfänglichkeit für die soviel betonte Wirklichkeit rettungslos zu zerstören droht. Wenn der Satz, der Mensch verehre nicht die Größe, sondern ihren Schein, nicht die That, sondern ihren Ruhm, nicht den Cäsar, sondern sein Staatsgewaud, innerhalb der Weltgeschichte eine Art Wahrheit hat — im Bereiche der Kunst ist er die gefährlichste Maxime. Niemand scheint weniger zu wissen als die Naturalisten, daß unsrer Literatur mit Neklamehelden, mit Schriftstellern, die jeden Augenblick in theatralischer Pose stehen, nicht gedient ist, und daß das Zeitalter der „Wirklichkeit" nicht mit Feuerwerken beginnen wird, die man nach der Zahl der verbrauchten Raketen und Kanonenschläge abschätzen kann.
Zur Kritik des deutschen 5-trafsystems.
Von Karl Seefold. as ist die Strafe? Was ist der Zweck der Strafe? Wie muß die Strafe beschaffen sein, damit sie ihren Zweck erreiche? Es ist schvu lauge her, daß sich Theorie uud Praxis der Strafrechtspflege mit diesen Fragen zu beschäftigen angefangen haben, und dennoch kann noch immer nicht behauptet werden, daß eine allseitig befriedigende Lösung derselben gefunden worden sei. So schwer wird es dem Menschen, eines Amtes zu walten, das eigentlich das Maß seiner Kräfte zu übersteigen und eine höhere Organisation seines Wesens vorauszusetzen scheint.
Der Stadien, welche die Theorie des Strafrechts*) — und die Theorie hat in diesem Falle der Praxis in wunderbarer Weise vorgearbeitet und anwendbare Resultate geliefert — durchlaufen hat, sind mannichfache zu unterscheiden; sie erscheinen alle in inniger Wechselbeziehung zu dem Geiste der Zeit, in der sie entstanden sind. Das vorige Jahrhundert, welches in dein Staate
*) Nergl. Bemer, Lehrbuch des deutschen Stmfrcchts, 13. Auflage. Grenzten 17. 1886, 41