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Straßburger Verfassungsleben.
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^ötraßburger Verfassungsleben.

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von Fritz Ehrend erg.

iner der politischen Hanptschmerzen, die man hierzulande empfindet und in unsrer Volksvertretung, dem Landcsansschusse, immer wieder zum Ausdrucke bringt, ist der Mangel einer selbständigen Gemeindeverwaltung in Straßburg, der Landeshauptstadt des Neichslcmdes. Nicht als legte mau dabei allseitig auf die Haupt­stadt als solche Wert; die sonderbündlerischen Bestrebungen oder Neigungen der Lothringer, wie sie in der jüngsten Tagung wieder hervortraten, haben wohl zur Genüge gezeigt, daß den Meisten die BegriffeNeichslcmd" undLandes­hauptstadt" mehr oder weniger fernliegen. Aber man benutzt die Straßburger Gemeindcfrcige gern als Mittel, der angeblich allgemeinen Mißstimmung im Lande zum Durchbruche zu verhelfen und an ihr die Unzutrüglichkciten der neueu Herrschaft vor Augen zu führen.

Auf feiten der Negierung hat man den berechtigten Kern dieser Klagen längst erkannt, oder vielmehr nie aus dem Auge verloren. Die Aufhebung des Straßburgcr Gemeinderates, der städtischen Selbständigkeit erfolgte genau vor dreizehn Jahren, 1873, und zwar nur auf Zeit aus augenblicklich wirksamen Politischen Gründen; der damalige, unter Führung des Bürgermeisters Lanth mit der Negierung in Widerspruch getretene Gemeiudcrat lehnte die angebotene Verständignng ab und wurde durch Oberpräsidialverfügnng aufgelöst. Seitdem versieht ein Negierungsbcamter alsBürgermeisterciverwalter" die Geschäfte der Stadt und beschließt unter gesetzlicher Genehmigung durch den Bezirksprüsidentcn einfachin Ausübung der Rechte des Gemeinderats."

Dieser Zustand ist sicherlich für kein städtisches Gemeinwesen ein behaglicher, und der freie Sinn der nur leicht mit gallischen Elementen durchsetzten alemannisch- fränkischen Bevölkerung Straßburgs empfindet ihn sehr schmerzlich. In die Bemühungen der Negierung, Abhilfe zu schaffen, ist seit Übernahme der Statt­halterschaft durch den Fürsten Chlodwig Hohenlohe ein frischer Zug gekommen. Aber gerade weil die Angelegenheit von der andern Seite im Laufe der Zeit Politisch viel zu sehr mißbraucht worden ist, erscheint es nötig, die Freigebung der Straßburger Gemeindeverwaltung als eine Art politischen Trumpfes vor­zubehalten und nur gegen gewisse Bürgschaften auszuspielen, welche sich auf die angefangene Stadterweiterung und die über das städtische Vermögen getroffenen Verfügungen, sowie auf die Sicherstelluug der bürgerlichen Rechtsansprüche der neueingewanderten Bevölkerung beziehen.