Der Kampf um die schule in Belgien.
ie abstrakten Lösungen der großen Streitfragen kommen auf allen Gebieten immer mehr in Mißkredit, Der liberale Doktrinarismns, welcher mit Verfassungsbestimmungcn, mit genauer Abgrenzung der Machtkreise der verschiednen konstitutionellen Gewalten den Frieden zwischen denselben für immer gesichert zu haben Mahnte, erscheint jetzt als ein Versuch, das Lebendige, Werdende und Veränderliche in das Bett des Proknstes zu zwängen und dadurch in seinem Dasein selbst zu gefährden. Welche Hoffnungen hat nicht der alte Liberalismus auf die Wirkung der Zauberformel gesetzt: Trennung von Staat und Kirche! Und wie wenig haben sie sich in der Praxis bewährt! Italien, welches bereits vor Jahren jene Trennnng durchführte, kommt dennoch dabei so wenig zur Ruhe, daß die Anrede „Sirc" in dem Briefe des Reichskanzlers an den Papst zu einer Ministerintcrpellation im italienischen Parlament Anlaß zu gebe» droht. In Frankreich billigt das Ministerium Freyeinet das große Heilmittel zwar im Prinzip, hütet sich aber, es anzuwenden. In Belgien sind Staat und Kirche seit sechsuudfünfzig Jahre» gründlicher getrennt als irgendwo anders. Aber der Kampf zwischen beiden ist dadurch keineswegs beseitigt oder auch unr gemildert, sondern zuletzt in einer so heftigen Weise gesteigert worden, daß die liberalen Staatsmänner der alten Schule, die Frere-Orban, Laveleye, Aviella u. s. w., demselben nahezu ratlos und verzweifelt gegenüberstehen. Das „ Nmbos oder .Hammer sein" gilt auch von dein Verhältnisse zwischen Staat nnd Kirche, welche übrigens auch nur zwei abstrakte Formeln sind, deren Jnhaltsfülluug entscheidet. I» Belgien sind mit Ausnahme weniger Protestanten nnd Juden dieselben Personen zugleich der Inhalt und Körper des Staates wie der katholischen Kirche. Je nachdem in der Mehrheit der Belgier das nationale Gefühl das religiöse an Lebhaftigkeit übertrifft oder das letztere stärker ist als das erstere, wird der Staat über die Kirche oder die Kirche über den Staat herrschen, uugeachtet aller die eine von dem andern abzäunenden und abgrenzenden Ver- fassnngsparagraphen.
Thatsächlich habe» seit dem Sommer des Jahres 1884 die katholischen Bischöfe Belgiens sich den Staat nnterthänig gemacht. Der Staat ist in Gefahr, noch weiter erobert zu werden nnd sich jenem Ideale der Gläubigen anzunähern, der Theokmtie. Was im Mittelalter der Kirchenbann nnd das Interdikt bewirkte, die Unterjochung der widerspenstigen weltlichen Macht, das bringt jetzt das moderne Mittel des Stimmrechts zuwege. Die katholischen Ab-