Beitrag 
Camoёns : Roman :
(Fortsetzung.)
Seite
190
Einzelbild herunterladen
 

190

Literatur.

streitende Empfindung in einen Thränenstrom löste, ward sie sich bewnßt, daß ihr Herz dem König gehöre. Und dabei fühlte sie doch noch immer den bittenden Blick Cmnoens' auf sich gerichtet und gelobte sich, wenn jemals die stolzen Hoffnungen dieses Abends Wirklichkeit würden, seiner vor allen andern zu gedenken, (Fortsetzung folgt )

Literatur.

Noch ein Wort zum deutschen Zivilprozeß. Von Dr. O, Bahr. (Sepnrat-Abdrnck ans FheringS Jahrbüchern,) Jena, Gustav Fischer, 1886.

Den Lesern dieser Zeitschrift wird bekannt sein, dnß vor wenigen Monaten der Versasser in einer SchriftDer deutsche Zivilprozeß in praktischer Bethätigung" mit ebenso vieler Offenheit als Schärfe die Mängel unsers ueueu Verfahrens in bürgerlichen Nechtsstreitigkeiten bloßlcgte. Es war natürlich, daß bei der angesehenen Stellung, die der Verfasser in Theorie und Praxis der Jurisprudenz anerkannter­maßen einnimmt, sein Urteil eine schwerwiegende Bedeutung haben, mußte, nnd nach dem bekannten Sprichwort von dem Benagen der schönsten Früchte hat es seiner Schrift an Gegnern nicht gefehlt. Dieselben haben den Kampf mit vieler Leiden­schaftlichkeit aufgenommen und ihre Gegenschrifteu werde» auf alle anderu Lobsprüche zu rechnen haben, als auf den der Objektivität. Weil Bähr nach dem ganzen Charakter seiner frühern Schrift nur die Mängel kennzeichnete und nicht schon ganz bestimmte Vorschläge für die Reform machte, so snppouirte »tau ihm, daß er die neu errungnen Grundsysteme der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit wieder verlassen und lediglich zu dem altpreußischen Prozeß zurückkehren wollte. Noch andre ver­dächtigten das von ihm für feine Kritik mit vieler und anerkennenswerter Mühe herbeigeschaffte Material, nnd es hat endlich auch an solchen Gegnern nicht gefehlt, welche bei ihrer Polemik auf literarischen Anstand verzichteten. Sein gegenwärtiger Aufsatz widerlegt nicht nur in sehr schlagender Weise die gegen den frühern vor­gebrachten Gründe, sondern zeigt auch, wie deu von ihn: gerügten Mängeln ab­geholfen werden kann, ohne an den vvrhandnen Grundsäulen des gegenwärtigen Prozeßgesetzes zu rütteln. Näher hierauf einzugehen würde eine Vertiefung in juristische Details nötig machen, welche für die Leser dieser Zeitschrift nicht von Interesse wäre. Bähr versteht es aber, die ganze Frage von einen, höhern Ge­sichtspunkt als dein der Privatjuristen zn behandeln. Mit stark ausgeprägtem Realismus weist er auf die Schäden hi», welche dein wirtschaftlichen Leben der Nation aus unsrer Zivilprozeßordnung erwachsen, und mit nicht minder beredtem Idealismus kennzeichnet er die sittlichen Gefahren, welche den edelsten Gütern unsrer Nation in der Zukunft noch drohen. Der Verfasser deutet in seinen, Schlußwort an, daß eine Reform der Zivilprozeßordnung bei der gegenwärtig herrschenden Stimmung wenig Aussicht habe, und die Verhandlungen in der jetzigen Reichstngs- sessivn und namentlich in der Sitzung vom S. April dieses Jahres beweisen, daß diese schmerzliche Resignation vorerst leider nur zn begründet ist. Wer hier helfen könnte, ist immer wieder nur der Reichskanzler, der nach den in seinen, Auftrage von dem Staatssekretär von Schelling in der Sitzung von, 11, Dezember 1884 ab­gegebnen Erklärungen die wirtschaftlichen Mängel mit dem ihm eignen genialen