Beitrag 
Notizen.
Seite
661
Einzelbild herunterladen
 

001

in den modernen Gesetzbüchern die Rechte des Eigentums ziemlich großartig aus­gemalt, allein nichtsdestoweniger sind sie nirgends vollkommen, sondern überall be­schränkt, vorerst hauptsächlich allerdings bei dem unbeweglichen Eigcntnm, z. B, bei Häusern durch das sogenannte Nachbarrecht, beim Grundbesitz durch Belastungs­verbote, bei Forsten nnd Bergwerken dnrch zahlreiche Berwaltnngsvorschriften, bei Erbteilnngen u, s, w,, ferner dnrch das Expropriationsrecht des Staates. Wie. im westgalizischen Gesetzbuche einmal ausgesprochen gewesen ist, daß das Eigentum gemeiunützig sein müsse, so zwiugt die Gesetzgebung die Eigentümer zu positiven Leistungen bei gemeinsamer Abwendung von Gefahren (Schntzbauteu, Zwangsver- sichcrnng), nnd bewirkt hierdnrch eine Art von Ausgleichung zwischen Neberfluß nnd Maugel. Die Pflichten des Besitzes hat innerhalb der engen Grenzen der unbe­dingtesten Notwendigkeit der Staat übernommen, indem er den Armen vor dein Verhuugcru schlitzt nnd zu diesem Behufe besondre Armenstcnern oder allgemeine Steuern erhebt. Ist der Zweck der Steuer» nicht nnr ein finanzieller, d. i. ans die Befriediguug der allgemeinen Bedürfnisse gerichtet, souderu sollen die Steuer» auch, wie Adolf Waguer meiut, eine veränderte Verteilung des Volkseinkommens herbeiführen, etwa in Form progressiver Einkommen- und Erbschaftssteuern, damit die Anhäufung großer Neberschüsse vermieden werde, so würde von Staatswegeu eiue Ausgleichung zwischen Ueberfluß uud Mangel angestrebt werden, welche im alten Griechenland freiwillig durch Privatthätigkeit gefördert wurde. Hierdurch würde allerdings dieHeiligkeit des Eigentums" angetastet werden.Aber sagt Jhcriug (Zweck im Recht, I, 533) gerade diejeuigeu, denen im übrigen nichts heilig ist, der elende Egoist, dessen Leben keinen Akt der Selbstverleugnung auszuweisen hat, der krasse Materialist, der nnr achtet, was er mit Händen greifen kann, der Pessimist, der im Gefühle seines eignen Nichts sein Nichts auf die Welt über­trägt über die Heiligkeit des Eigentums fiud sie alle einverstanden, für das Eigentum rufen sie eine Idee an, die sie sonst nicht kennen, die sie verspotten nnd mit Füßeu trete»."

Wo große Vermöge» rasch erworben wurden, treten die Pflichten des Reich­tums besonders scharf erkeuubar in den Vordergrund, und es stellt sich alsbald, falls sie nicht erfüllt werden, das ein, was um» in der Gegenwart den Haß gegen das mobile Kapital nennt. Vielleicht nur in den Bereinigten Staaten von Nord­amerika übt der Reichtum mit großeu Opfer», wie sie zur Behauptuug einer rasch gewouueueu gesellschaftlichen Stellung nun einmal vonuöteu sind, ganz die Pflichte« des Besitzes. Nicht immer und überall ist denen, welche große Vermögen erwarben, eine hervorragende gesellschaftliche Stellung eingeräumt worden, nud vou der Er­wägung ausgehend, daß gewöhnlich nieder iu gewerblicher, uoch in landwirtschaft­licher, noch in geistiger Arbeit große Vermögen erworben werden können, daß die­selben im wesentlichen nur aus glücklichen Spekulationen hervorgehen, waren die Spekulanten :e. von den Aegyptem und Judieru in die letzte Kaste verwiesen worden, ist dasselbe noch jetzt in China der Fall, waren die Jnden im Mittelalter trotz ihres Reichtunis niemals geachtet.

Es ist traurig, daß vor der Sucht mich Reichtum die Ehre der Arbeit zurück­getreten ist. Mau arbeitet uicht mehr, um zn arbeiten nnd aus Freude uud Be­friediguug im Beruf, sondern um Geld zu verdienen, und ma» arbeitet da zunächst, wo mit der geringsten Arbeit das meiste Geld verdient wird. Im großen Zu­sammenhange, klaren Blickes und ohue färbende Parteibrille ist zn beachten, wie die kleinen Leute, wie Bauer» »nd Hcmdwcrker sich znsanmienschaaren, wie der Anti­semitismus nin sich greift. Z» alle» Zeiteu haben die Pflichten des Besitzes aus