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Notizen.
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dem Mangel des Armen abzuhelfen, und zu allen Zeiten ist diese Pflicht anerkannt und mehr oder minder auch erfüllt worden.

Am höchsten gehalten wurden die Pflichten des Besitzes bei den alten Griechen, in den Lehren der Weisen wie in den Thaten der Besitzenden, Diogenes verglich diejenigen, welche ihren Reichtum nicht für edle Zwecke, sondern für ihren persön­lichen Genuß verwendeten, mit Obstbäumen und Weinstöcken, welche sich an unzugäng­lichen Orten befinden, und deren Früchte deshalb nur Rnben und ähnlichen Tieren zu gute kommen, Enripides erachtete den Reichtum als ein von den Göttern an­vertrautes Gut, welches jederzeit wieder entzogen werden könne. Plato ging sogar so weit, zu behaupten, daß ein hervorragend guter Mensch niemals hervorragend reich sein könne, weil er nicht anch ans unredlichem Wege zn erwerben, jederzeit aber zum Geben bereit sein werde, Aristoteles verlangte, daß ein Reicher die Mitte halte zwischen einem Verschwender und einem Geizigen, insbesondre daß er reichlich und rechtzeitig gebe. Dein größten Griechen erschien die Ver schwendung ungefährlicher als der Geiz, weil jene nur dem Mangel an Einsicht, dieser aber deni schlechten Charakter entspringe. Die Pflichten des Besitzes erfüllten denn auch die alten Griechen in hohem Grade, und zwar gern und verborgen. In allen Lebenslagen fand der Arme bereitwillige Hilfe, für Aussteuer, Begräbnis :c. wurde gesorgt, auf reiche Opfer durfte die Kirche rechnen, und oft übten die Be­sitzenden ihre Pflichten selbst gegen den Staat, indem sie Staatsschulden tilgten ze. Ob aus Zartsiun oder politischer Klugheit oder aus beiden Gründen, genug, es bauteu sich in Athen anch die Reichen nur einfache und bescheidne Häuser, um die Nichtbesitzenden nicht zu verletzen, in welchem Sinne beiläufig später die Republik Venedig ein Gesetz erließ, und aus gleichen Gründen war es den reichen Damen nicht gestattet, nach den olympischen Spielen zu fahren; auch sie mußten zu Fuß geheu. Mau lebte nicht uur für sich und sein Haus, sondern auch für seine Mit­bürger, und selbst die heutigen Griechen denken und handeln in dieser Hinsicht wie ihre großen Ahnen,

Noch ernster und eindringlicher hat das Christentum die Pflichten des Reichtums gepredigt. Allbekannt sind ja viele Sätze des neuen Testamentes, vor allem jener Ausspruch Christi:Es ist leichter, daß ein Kcnneel durch ein Nadelöhr gehe, als daß ein Reicher ins Himmelreich komme." Minder verstanden wird die wichtige Stelle aus der Bergpredigt.-Selig sind die Armen im Geiste, denn das Himmelreich ist ihr." Das soll nicht etwa heißen, selig seien die Einfältigen, sondern das will besagen: Selig sind diejenigen, welche reich find, aber als Arme leben, also arm im Geiste, in der Einbildung sind. Der Reiche soll reichlich, soll im Ver­borgnen geben,nicht mit Posaunenstößen wie die Heuchler iu den Synagogen," ja wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. In diesem Sinne lehrten die Kirchen­väter weiter, daß der Uebcrflusz des Reichen die Ergänzung für den Mangel der Armen bilde, und Augnstinus wie Bossuet sprachen ans, daß fremdes Eigentum zurückbehalte, wer von seinem Reichtum und Ueberfluß nicht austeile.

Von ihrem philosophischen Standpunkte ans gelangte die Neuzeit bereits mit ihrer manchesterlichen Richtung zn ähnlichen Auffassungen von den Pflichten des Besitzes, welche sie zugleich klar 'formulirte. Schon in seinein Naturrecht begründete Wolfs die Errichtung des Eigentums, nicht damit die Einen gänzlich entbehrten, sondern damit der Gebrauch der Dinge der Gesamtheit besser gesichert werde. Nach dem Naturrccht schuldet der Wohlthäter die Wohlthaten. Der Wohlthäter ist zu Wohlthaten, soweit er dazu imstande ist, verpflichtet. In diesem Sinne und gewiß in Unkenntnis des Wolffschen Nnturrechtes dichtete Hermann Lingg: