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Wallensteins Verrat.
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Wallensteins Verrat.

ie Anklage Walleusteius auf Hochverrat hat sich immer wesentlich auf den Bericht des Unterhändlers Jaroslav Sesyma Raschin (Schillers Sesin) gestützt, den zuerst Khevenhüller in seinen ^nng-tss ?vräinÄNÄ<zi XII. mitgeteilt, vollständig aber erst Fr. Dvorsky 1867 veröffentlicht hat. Es ist begreiflich, daß die Persönlichkeit des Berichterstatters Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Angaben erregte. Naschin, geboren in Niesenbnrg, einer Besitzung der Familie Tröka und tschechischer Nationalität, war mit in den böhmischen Ausstand verwickelt und deshalb nach Sachsen geflüchtet, wo er sich in Meißen aufhielt. Zwischen 1631 und 1634 wurde er vielfach in vertraulichen Sendungen verwendet, blieb anch nach Wallen- steins Ermordung bei Arnim, dem sächsischen Feldmarschall, und wollte nach dem Prager Frieden 1635 sogar nach Schwede» auswandern, als ihm von einem Bekannten die Aufforderung zuging, beim Kaiser um die Begnadigung nachzusuchen. Trotz Armins Abraten begab er sich nach Wien und verfaßte hier auf Slavatas Rat feinen Bericht zunächst in tschechischer Sprache, der dann für den Kaiser ins Deutsche übersetzt und ihm im Oktober 1635 übergeben wurde. Es war der Preis für seine Begnadigung und für die Schenkung eines Landgutes. Unter solchen Umständen erscheinen Zweifel an der Wahrhaftigkeit Raschins gewiß sehr berechtigt. Anderseits erbietet er sich nicht nur dazu, den Bericht eidlich zu erhärten, sondern, was mehr sagen will, seine Angaben sind so präzis und seine Schilderungen oft so drastisch, daß sie kaum erfunden sein können, zumal da er sich durchaus darauf beschränkt, nur das, was er selbst erlebt hat, zu berichten. Deshalb hat auch Ranke die Relation im ganzen an­genommen, i) während Hallwich und andre Verteidiger Wallensteins sie schlecht­weg verwerfen. Vollkommene Sicherheit war aber doch erst dann zu gewinnen, wenn es gelang, aus archivalischen, urkundlichen Nachrichten die Einzelheiten zu belegen. Es schien dazu wenig Aussicht. Denn von Wallensteins eigner Hand durste man nichts erwarten, und die Feldkanzlei Gustav Adolfs aus seinen letzten beiden Jahren ist uns verloren. Da sind es nun Aktenstücke aus den Papieren seines Kanzlers Oxenstjernci und aus dem reichhaltigen sächsischen Hauptstaats­archive zu Dresden, einzelnes auch aus dem »och wenig benutzten Freiherrlich von Friesenschen Archive in Rötha bei Leipzig, aus welchen sich jener Beweis erbringen läßt. Die einen hat der schwedische Archivar Dr. E. Hildebrand in Stockholm zuerst 1883 i» der Uistm-M ^iclsImK, dann vervollständigt in selb-

-) Wallenstcin. 480 ff.