Friedrich der Große und Gottsched. 517
Vorschrift als eine sogenannte nur instruktionelle keineswegs pünktlich beobachtet wird; der Richter, der oft genug erfahre» hat, seine Frage werde doch nicht verstanden, unterläßt sie. Dies spricht aber nur umsomehr dafür, sie als gesetzliche Vorschrift zu streichen uud etwa durch eine Frage des Inhalts, wie der Beschuldigte sich zu verantworten wisse, zu ersetzen. Zur Verhütung einer Mißdeutung wird es kaum der Verwahrung bedürfen, daß hiermit nun und nimmermehr einem Jnqniriren alten Stils, das einen unwürdigen und unstatthaften geistigen Zwang enthielt, das Wort geredet sein soll.
Wir sind nicht sicher, ob unsre Wünsche und Vorschläge nicht vielleicht den Schein auf sich laden, als ob sie in dem einen oder andern Punkte zu einem Rückschritt auf eine als überwanden betrachtete Stufe des Verfahrens führen würden. Wenn man aber in der vermeintlich folgerechten Anwendung unanfechtbarer Grundsätze über die Grenzen ihrer Anwendbarkeit hinausgeschritten und hierdurch mit den Verhältnissen und Anforderungen des Lebens in Widerspruch geraten ist, so bedeutet auch ein Rückgriff auf bewährtes Frühere einen Fortschritt.
Friedrich der Große und Gottsched,
er könnte nicht die berühmte Unterredung Friedrichs des Großen mit Geliert in Leipzig (1760)? Eine Begegnung zwischen dem größten deutschen Könige' und dem volkstümlichsten, bei Hoch nnd Niedrig verehrten und geliebten — oder, wie man heute leider sagen muß, verehrt und geliebt gewesenen — deutschen Schriftsteller seiner Zeit, eine anheimelnde friedliche Szene mitten im Getöse der Waffen, ein Gespräch, in welchem überdies die vielumstrittene Stellung Friedrichs des Großen zur deutschen Literatur gestreift wird, und dies alles mit dramatischer Lebendigkeit vorgeführt und eingekleidet in den Reiz der schlichten, reinen, klaren Gellertschen Prosa — ist es ein Wunder, daß dieses kleine Kabinetstttck immer und immer wieder abgedruckt und fast in alle unsre Lesebücher für die reifere Jugend als Musterstück aufgenommen worden ist?
Viel weniger bekannt geworden, selbst in Fachkreisen, weiteren Kreisen aber bisher wohl gänzlich unbekannt geblieben sind die Unterredungen, die der große König, ebenfalls während des siebenjährigen Krieges (1757) mit Gellerts Antipoden in Leipzig, dem allmächtigen Diktator der deutschen Literatur, mit Gottsched geführt hat. Und doch sind sie in ihrer Art nicht minder charakteristisch,