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Der jüngste Berliner Skandalprozeß.
Erfüllung entgegenging, dafür ist in mehr als einem Umstände der Grund zu suchen. Zunächst mußte von einigen evangelischen Mächten abgesehen werden. Auf England war für ein gemeinsames Einschreiten der Evangelischen nur in geringem Maße zu rechnen. Wenn auch Jakob von seiner durch und durch protestantisch gesinnten Bevölkerung gezwungen wnrde, in gleichen Bahnen zu steuern, so that er es doch eben nur gezwungen, und seine Haltung war allezeit lässig. Friedrich Wilhelm mißtraute dem englischen Kabinette durchaus; er glaubte von dem Papisten, daß der Fnchs wohl die Haare, aber nicht die Mucken verliere. Deshalb ließ er in jener Zeit durch seinen Residenten in London nicht das geringste über diese Pläue verlauten, ja er beauftragte ihn, die Rcligivnsverhältnisse scharf zu beobachten, jede darauf bezügliche Klage entgegenzunehmen und darüber nach Berlin zu berichten. Auch von Dänemark war wenig zu erwarten; hatte es doch gerade in dieser Zeit sich noch enger an Frankreich angeschlossen.
Bei dem Kurfürsteu aber ist der Gedanke, die Evangelischen in dieser schweren Zeit zur Wahrung der gemeinsamen Interessen zn vereinigen, in der Politik jener Tage nie zurückgetreten. Als er im Februar 1686 mit Schweden eine Defensivallianz abschloß, versäumte er nicht, in einem Scparatartikel daranf hinzudeuten. „Bei der täglich gewaltsam steigenden Gefährdung des evangelischen Wesens, heißt es dort, verpflichten sich die Kontrahenten mit dem Kaiser und den Ncichsständcu Maßregeln zn ergreifen, um diesen verderblichen Machinationen bei Zeiten eineu Niegel vorzuschieben und besonders den Ständen des Reiches die Neligious- und Gewissensfreiheit, profane und religiöse Sicherheit zu wahren, welche ihnen nach dein westfälischen Frieden und andern pragmatischen Sanktionen des Reiches zusteht."
Wenn es Friedrich Wilhelm auch nicht gelungen ist, eine Allianz sämtlicher Evangelischen zu schaffen, worauf er schvu seit den Tagen des westfälischen Friedens hingearbeitet hatte, so trug doch sein Streben die wohlverdienten Früchte. Ans seinen Anspruch allein verharrten die Schweizer Kantone in ihrer Unlerstütznng der frauzösischen Nefngies und der Waldenscr, die sie schon aus Furcht von der drohenden Macht Frankreichs preisgeben wollten.
Der jüngste Berliner Skandalprozeß.
s sind erst einige Wochen verflossen, seit in diesen Blättern bei Gelegenheit des großen Stöckerprozesses den Klagen Ausdruck gegeben wurde, daß die formale Leitung großer Prozesse in Preußen in Verbindung mit gewissen gesetzlichen Vestimmnngen nicht ganz auf der Höhe steht, die wir von der äußern und innern Gestaltung der Rechtspflege zu fordern berechtigt sind. Damals wurde