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Die proportionale Berufsklassenwahl : ein Mittel zur Abwehr der sozialistischen Bewegung.
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Die proportionale Borufsklassenwahl.

rufszweige aber aus dem Kreise des gesetzgebenden Rates wird sich in keinem Falle als Vorteil erweisen.

Vielleicht wird es manchem der Leser schon befremdlich erscheinen, daß diese Grnppe überhaupt nur durch 15 Abgeordnete vertreten sein soll, daß Männern von fast durchgeheuds akademischer Bildung, welche ihr Beruf außerdem mit allen Klassen der Bevölkerung in enger Fühlung erhält und aus deren Reihen die geistigen Führer der Nation hervorgehen, nicht eine stärkere Einwirkung auf die Gesetzgebung eingeräumt wird als den Fabrikarbeitern nnd Tagelöhnern, uuter denen sich noch manche Analphabeten befinden. In der That ist hier das Mißverhältnis zwischen dem Besitze eines Rechtes und der Fähigkeit, es auszu­üben, evident. Aber dieses Mißverhältnis, das wir dem Radikalismus einer Revolutionsepoche verdanken, besteht eben auch heute durch das allgemeine Stimmrecht. Hierin würde also nichts geändert. Dagegen wäre es unbillig, sobald einmal eiue Unterscheidung nach Berufsarten das Wahlprinzip bildet, der einen Berufsgenvssenschaft eine größere Wichtigkeit und politische Bedeutung beizulegen als der andern. Der Wert wissenschaftlicher Bildung kann hier nicht entscheidend sein; er könnte es nur, weuu der Grad dieser Bildung das Unter- scheidungsmvment darstellte. Mit Recht würde der Großgrundbesitzer, der höhere Forstbeamte, der reiche Fabrikherr, der angesehene Bankier und Kaufmann den gleichen Vorzug hervorragender Bildung für sich in Anspruch nehmen, wäre die Bernfsklasse 5 durch Zuweisung einer größeren Anzahl von Mandaten be­günstigt. Auch bei dieser kann demnach nur die Kopfzahl maßgebend sein. Übrigens ist dieselbe geringer, als man meistens anzunehmen geneigt ist. Wollen wir uns einen Begriff von der Anzahl der fachwisfenschaftlich Gebildeten ver­schaffen, so müssen wir von der Gesamtziffer der erwerbsthütigeu Männer der fünften Berufsklafse, welche 464050 beträgt, die Zahl derjenigen Personen mit 216309 in Abzug bringen, welche als Subalterne, Verwalter, Hausbeamte und Dienstboten eine untergeordnete Verwendung haben und dementsprechend einen niederen Bildungsgrad besitzen. Es verbleiben demnach 247 741 Personen von

akademischer oder höherer künstlerischer Bildung, und zwar:

1. Höhere Beamte, Anwälte und Notare ?c............ 31 37S

2. Geistliche und Kirchenbeamte............... 3S313

3. Lehrerpersonal.................... 122394

4. Ärzte -c....................... 18 926

5. Schriftsteller, Journalisten, Privatgelehrte zc.......... 19 000

6. Musikalische und dramatische Künstler von höherer Bildung, ungefähr . 20 213

247 741.

Diese Ziffer erscheint auffallend gering, wenn man bedenkt, daß sie das wissenschaftliche Element der Nation darstellt. Man darf indessen nicht über­sehen, daß akademische Bildung nicht das Privilegium dieser Klasse ist, sondern sich auch noch in den höheren Schichten der andern Berufsgenossenschaften vor­findet. Außerdem sind die bildenden Künstler (Maler, Bildhauer) und die