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Strafen und Strafabmessung.
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Zwei fürstliche Frauen des achtzehnten Jahrhunderts.

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Humanität und der fortschreitenden Zivilisation annimmt, ist aber die Sache nicht abgethan. Es fällt niemandem ein, die Schreckensstrafen der Carolina oder nur des Laudrcchts wiederherstellen zu wollen. Gegenüber der milde» Praxis aber, wie sie sich aus der Statistik ergiebt, ist die Frage gestattet, was eigentlich mit solchen Strafen erzielt werden soll. Sie können weder zur Ab­schreckung noch znr Besserung dienen und haben schließlich nur den einen Erfolg, daß die Anfänger auf der Laufbahn des Verbrechens durch die Gemeinschaftshaft iu den kleinen Gefängnissen für das Verbrechertum reif gemacht werden und sich nach und nach an die Gefängnishaft gewöhnen, während die fertigen Verbrecher, die Diebe von Profession, nach Verbüßung der gegen sie erkannten kurzen Strafen den Krieg gegen das Eigentum ihrer Mitbürger mit ungeschwächtem Mute fort­setzen, bis sie, wieder und wieder rückfällig, schließlich das Zuchthaus als eine Art von Versorgungsanstalt ansehen. Der gemeine Mann schätzt die Schwere der Verbrechen nach der Strafe, und wenn diese allzu gelinde wird, dauu lernt er auch die Missethat gering anschlagen. So lange die gegenwärtige Strafpraxis fortbesteht, kann unsre Strafrcchtspslege als ein Mittel der Nepresston gegen das Verbrechertum uicht zur vollen Geltung komineu.

Varmstadt. Karl Meisel.

Zwei fürstliche Frauen des achtzehnten Jahrhunderts.

2> Fürstin Eleonore Liechtenstein.

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n der Geschichte der Staaten sind es nicht bloß allbekannte, vor jedermanns Augcu sich vollziehende Thatsachen, die ans den Gang der Politik bestimmenden Einfluß üben; vielleicht vorzugsweise ziehen sich die eigentlichen tonangebenden Motive in ein geheimnis­volles Dunkel zurück, aus dem sie nur der dem innersten Kern

der Dinge nachspürende Fleiß nnd Scharfsinn späterer Geschlechter wieder hervor­zuziehen vermag. Wir wissen nicht, ob dies überall gelungen ist und überhaupt gelingen kann; bei manchen wichtigen Ereignissen der Weltgeschichte sind wir wohl öfters in Verlegenheit, wie wir uns den Zusammenhang von Ursache und Wirkung zu denken habe». Wir fiihleu deutlich, daß dieses und jenes über­lieferte Faktnm nicht der letzte Grund einer Handlungsweise gewesen sein kann, daß das Verhältnis zwischen Ursache und Wirkung ein zu ungleiches ist, als daß wir den von der naiven Anschauungsweise der alten Schriftsteller angege- Grnizbutt'ii III. 1885. 64