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diesem Augenblicke unter dem Einfluß seiner heute nicht zum erstenmale über ihn gekommenen Furcht vor dem Vergiftetwerden, daß er fast ohnmächtig sich gegen die Wand lehnen mußte und nicht Kraft genug zu haben glaubte, um vor seinem und Mcmtuas Schutzpatron niederzutmeen.
Elender! stammelte er, indem er in seiner Aufregung jetzt in dem alten Anwalt einen jener Fanatiker erblickte, die, um einen politischen Mord auszuführen, ihr eignes Leben wegwerfen; wie er mich sicher machte, der Heuchler, und mit welchen glatten Worten er das Gebräu der Hölle pries, damit auch mir der Mund danach wässern sollte! Aber warte nur, Molch!
Die Stimme versagte ihm. Mit krampfhaftem Lachen stieß er eine Menge unverständlicher Laute heraus, während seine weit aus ihren Höhlen herausgetretenen Augen angstvoll hin und her rollten.
Endlich nahten draußen eilige Schritte. Das Geräusch derselben gab ihm wieder einige Kraft zurück.
Die Doktoren kommen, rief er; mich werden sie retten, du aber, Nichtswürdiger, sollst mit brechendem Auge sehe», daß du dich umsonst für deinen Popanz Mareello geopfert hast.
Sie kamen nicht. Der Page meldete, beide Leibärzte Seiner Herrlichkeit seien vor einer Stunde aufs Land gefahren, vermutlich nach einem der Klöster, mit deren Priors sie Verkehr pflegten.
Auch sie also im Komplot! murmelte der Herzog und griff verzweifelnd nach dem Rosenkranze an seinem Gürtel.
(Fortsetzung folgt.)
Notizen.
Die Stellung der Polizei im Strafverfahren. Zu meinem in Nr. 7 und 8 dieser Blätter abgedruckten Aufsatze über diesen Gegenstand bringt Karl Parey in Nr. 21 eine Besprechung, deren wohlwollenden Ton ich bereitwillig und dankbar anerkenne, die aber doch einer, wenn mich nur ganz kurzen Entgegnung bedarf, damit nicht das Schweigen darauf als ein Einräumen der von Parey cms- gesprochnen Ansichten erscheine. Bei aufmerksamem Lesen meines Aufsatzes wird man zunächst finden, daß ich keineswegs das „hoheitliche Institut der Polizei" und die „Handhabung der Polizei durch die dazn berufenen Behörden und Beamten, namentlich die Polizeicxekutivbeamten " verwechselt habe. Parey bestätigt aber meine Ausführungen selbst, indem auch er die Handhabung der Polizei dnrch die Behörden und Beamten als eine solche darstellt, gegen welche besonders strenge Kontrvlen geschaffen werden müssen, wenn er auch anfangs erklärt, das „Ansehen" einer Behörde hänge nicht „von der wohlgeregeltcu Kontrole der amtlichen Hand.