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Um eine Perle : Roman :
(Fortsetzung.)
Seite
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Notizen.

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Altezza, bcit der Anwalt, noch eine kleine Minute! Täuschen mich meine alten Augen oder hat die Kerze nicht noch ein gut Stück mehr als die für das Siegeln vorgeschriebene Kürze?

Wie meint Ihr das?

Für eine im Durchmesser zwei Zoll haltende Kerze. Altezza, ist meines Wissens vorgeschrieben, sie müsse bis auf einen Viertelzvll herabgebrannt sein. Das ist sie.

Ich täusche mich vielleicht, aber

Ihr täuscht Euch sehr gewiß, Signor Andrea.

Da sich's um Leben und Sterben handelt, Altezza, so wäre wohl der Zoll- stvck zu befragen.

Im Fall er gerade zur Hand sein sollte, recht gern. Mit mühsam ver­hohlenem Verdruß begann Franeeseo auf dem Schreibtisch nach ihm zu suchen.

Ich dürfte wohl mit meinem aufwarten, sagte der Anwalt ehrerbietig, und griff i» die Tasche.

Das wird nicht nötig sein; ich finde schon den meinen.

Hier steht der meine sonst zur Verfügung, Altezza.

Wer weiß, ob der richtig ist.

Er trägt den herzoglichen Stempel, gnädiger Herr.

Francesco runzelte die Stirn. Signor Andrea, sagte er, wozu die vielen Worte? Habt Ihr es darauf abgesehen, für Eueru Klienten eine nochmalige Galgenfrist zu erreichen? Ich bin nicht der Mann, der sich mit Advvkaten- ünffeu iu die Enge treiben läßt. Macht Euch den Gonzagas nicht verdächtiger, als Ihr es Ihnen schon seid. Das Pflaster Mcmtuas könnte leicht für Eure alten Füße zu heiß werdeu.

Altezza, gab der Anwalt demütig zur Autwort, ich hoffe unter dem Schutze Eurer Herrlichkeit noch manches Gebet an den Gräbern Eurer erhabenen Vor­fahren verrichten zu dürfen.

(Fortsetzung folgt.)

Notizen.

Strafgesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Auf eine von bestimmten kaufmännischen Krctsen ihr gewordene Anregung hiu ist endlich die Reichsregierung der Frage nähergetreten, °b sich der Erlaß strnfgcsetzlichcr Bestimmungen zum Schutze von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse» als ein Bedürfnis des deutschen Haudelsstandes darstelle, und es sind zunächst Erhebungen in diesen Richtungen iu deu eiuzelucu Bundesstaatcn angeordnet worden. Welches Ergebnis diese Erhebungen auch im einzelnen haben werden, soviel scheint schon jetzt festzustehen, daß für gewisse Geschäftszweige, nament­lich für die chemische Industrie, der Mangel ausreichenden Schutzes gegen den Ver-