Fischzölle.
von Franz Siewert.
uch vom streng schutzzöllnerischen Standpunkte ans wird man nicht leugnen, daß der Freihandel das ideale Ziel im Verkehr wirtschaftlich miteinander lebender Staaten sei. Freilich setzt dieser ideale Znstand voraus, daß die ihre Güterwaaren austauschenden Länder auf gleicher wirtschaftlicher Stufe stehen. Wo das eine derselben in dieser oder jener wirtschaftlichen Produktion gegen das andre zurücksteht, beide Länder also nicht in gleichem Maße gebende wie empfangende sind, da würde ein schrankenloser Verkehr sehr bald zur Ausbeutung des ärmeren Landes führen, und die Einsetzung einer Staatsaeeise znm Schutze der nationalen Produktion muß hier ein natürliches Notwehrmittel bedeuten. Wo aber auf einem Wirtschaftsgebiete eine starke Vernachlässigung der Produktion stattgefunden hat und die Produktion trotzdem eine marktbegehrte ihres Landes ist, eine so marktbegehrte, daß das materielle Wohl breiter Schichten des Volkes in hohem Grade von einem genügenden Ersatz auf dem Wege der fremden Einfuhr abhängig erscheint, wie entscheiden hier die gegensätzlichen Prinzipien von Freihandel und Schutzzoll? Die Notlage des deutschen Seefischerei- gewerbcs und die Fordernng eines Teils seiner Angehörigen nach einem erhöhten Schutzzoll auf die Einfuhr fremder Fischwaaren stellt uns vor diese Frage.
Deutschland ist als letzte der europäischen Großmächte von einem verfrühten Freihandel zu einem provisorischen Schutzzoll zurückgekehrt. Wenn mich spät, so ist der deutsche Zolltarif doch noch rechtzeitig genug die Opcrationsbasis geworden, um der nationalen Produktion zunächst wenigstens den heimischen Markt zu sichern und dann nach allmählicher Erstarkung ihr auch im Auslande größere Absatzgebiete zu eröffnen. Der Schutzzoll hat sich so als eiu wirksamer Hebel für das Wirtschaftsniveau der ganzen Nation erwiesen, indem er gewissermaßen erst die Vorbedingungen für die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Vorsprnnges auf den verschiednen Gebieten geschaffen hat. Wenn wir in dieser Bedeutung den Schutzzoll in Anwendung auf das Fischereigcwcrbc prüfen wollen, so müssen wir von einer Beurteilung der wirtschaftlichen Lage dieses Gewerbes ansgehen. Würde sich hierbei ergeben, daß in dem Gewerbe selbst gar keine Bedingungen für diese Wirkung des Schutzzolles vorhanden sind, so würde damit zunächst er- wiesen sein, daß Fischzölle nicht den Anspruch erheben könnten, sonderlich znr Hebung des wirtschaftlichen Niveaus des Fischereigewerbes beizutragen. Die