Die Abkürzung unsrer Parlamentsverhandlungen.
icder verbinden sich mit den Nachrichten, daß der Reichstag beginne beschlußunfähig zu werden, die Erörterungen in der Presse über die Last der parlamentarischen Arbeiten und die Umnöglichkeit des Nebeneiucmdertagens von Reichstag und Landtag, und wieder lesen Mir natürlich, daß die Abgeordneten keine Schuld treffe, wenn sich die Sitzungen abermals bis in die wärmere Jahreszeit, während welcher ein Parlament nicht tagen könne, hineingezogen haben. Ja, absichtlich hat es wohl keine Partei herbeigeführt. Aber wer trägt die Schuld? Die Regierung hat den Reichstag im November, den Landtag etwa zwei Monate später berufen, es sind viele gesetzgeberische Arbeiten zu erledigen, man denke nnr nn die zur Lösung der brennenden sozialen Frage bestimmten Vorlagen; soll nun da die Regierung alle Jahre nur ein Pensum von einer gewissen Größe einbringen, das gerade genügt, nm in einer gewissen Arbeitszeit erledigt zu werden, nnd mit dein andern warten bis zum nächsten Winter, damit unsre Abgeordneten nicht zu sehr angestrengt werden? Das würde etwa dem gleichkommen, wenn bei einem Gericht eine gewisse Stundenzahl sür die eiuzelnen Sitzungen festgesetzt würde, und nun die Angeschuldigten warten müßten, bis sie nach diesem Zeitmaße Aussicht haben, zur Aburteilung zu gelangen. Dann müßten sich ja freilich auch die Abgeordneten im Einbringen von Initiativanträgen mäßigen, mit welchen man, sei es absichtlich oder unabsichtlich, die Beratung von Regieruugsvorlageu verzögert oder unmöglich macht.
Niemand wird daran denken, der Regierung die Vorlage von Gesetzentwürfen, die ihrer Ansicht nach nötig sind, oder den Abgeordneten die Einbringung von Initiativanträgen erschweren zn wollen; es muß also in andrer Weise eine Grenzboten II. 1885. 35
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