Notizen.
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fand. Und dann hat er sich gegen Cola und gegen mich erkenntlich erweisen wollen, aber, Ihr wißt ja, man hatte ihn seiner ganzen Baarschaft beraubt. So hat er verlegen dagestanden — er war noch halb betäubt —, und ich habe ihm gesagt, er solle uns doch nicht für so habgierig halten, und habe ihm seine Kleider abgestäubt — sie waren vom feinsten Tuch, sage ich Euch —, und habe ihm seinen Federhut wieder zurecht gebogen und habe ein Flaeon wohlriechender Essenz ihm über die Hände gegossen >— basta! Ich hätte ihn gern nach Hause geleitet, wie ich ging und stand, üuvvoro! denn aus Liebe spränge ich, Wenns sein müßte, in die Solfatarci! Aber er hat's nicht zugegeben, setzte sie traurig hiuzu, uud so hat er dem Cola und nur die Hand gedrückt und ist gegangen, und ich bin da neben der Ottomane niedergekniet und habe geweint, nicht wie ein Mensch, Signor Antonio Maria, lacht mich aus, wie eine Löwin, denke ich mir, wenn man ihr die Kleinen wegnahm, wie eine arme Löwin weinen würde, wenn die Natnr den Tieren nicht die Thränen versagt Hütte.
(Fortsetzung folgt.)
Notizen.
Die Alters- und Invalidenversicherung. Eine kürzlich unter diesem Titel erschienene Schrift^) giebt ciuen höchst beachtenswerten Beitrag znr Lösung der sozialen Frage. Der Verfasser derselben geht davon aus, daß im deutschen Reiche eine Reform der Armengesetzgebung notwendig sei; daher bedürfe es, wie bereits in der au den Reichstag gerichteten kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 ausgesprochen sei, auch der Alters- und Jnvalidenversichernng. Diese solle den jetzt zur Armenpflege verpflichtetem Gemeinden des deutschen Reiches die Sorge für alle Altersschwachen und Invaliden männlichen und weiblichen Geschlechts abnehmen. Der Verfasser betrachtet nun die Grundsätze der Altersversicherung der Arbeiter in England, Belgien und Frankreich. In England sorgt das allgemeine Armengcsctz für Altersschwache, die nichts erspart haben; Arbeiter aber, die im Alter Von dreißig Jahren eine bestimmte Summe (ungefähr 423 Mark) an die vom Staate garantirte Leibrentenkasse zahlen, erwerben im Alter von sechzig Jahren den Anspruch auf eiue jährliche lebenslängliche Rente von 210 Mark. Auch in Belgien und Frankreich hat man im Jahre 1850 Gesetze über Allersversorgungs- kasscn gegeben, welche den Zweck verfolgen, den Arbeitern durch Zahlung jährlicher ziemlich geringer Beiträge den Erwerb einer Rente für das Alter möglich zu machen.
In alle» drei genannten Staaten ist der Beitritt der Arbeiter zu den gedachten Kassen freiwillig. Die ganze Einrichtung kommt daher nnr den besonders gut gestellten uud sparsamen Arbeitern zu gute. Indem sich der Verfasser unsrer Schrift in der Hauptsache an die Grundsätze anschließt, die der Negierungsrat Kretschmann in der Broschüre: „Die Altersversorgung der Arbeiter in Deutschland"
Die Alters- uud Invalidenversicherung. Vorschlüge zu ihrer Verwirklichung, Von I)r. von Steiuverg-SkirbS, Generalarzt z. D.
Grenzboten II. 1885. 20