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Karl der Fünfte und die deutsche Nation.
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Aarl Gottlieb Svarez.

endlich ein nationales Herrscherhaus beschieden hat, welches fremden Interessen niemals dienstbar die Knochen auch uicht eines einzigen pommcrschen Gre­nadiers für nichtdeutsche Zwecke opfern wird und ohne konfessionelle Befangenheit beide unter seine schützenden Adlerfittige nimmt, Katholiken wie Protestanten. Heilbronn. <S- Egelhaaf.

Karl Gottlieb svarez.

s ist eine merkwürdige Thatsache, daß ein Mann, der innerhalb der Fricdensgcschichte Preußens eine Wirksamkeit geübt hat wie kaum ein andrer, bisher keinen Biographen gefunden hatte. Wir meinen den Juristen Svarez. Jetzt endlich liegt uns ein Werk vor, welches dieser geschichtlichen Anforderung gerecht wird. Und es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß es einem gemeinrechtlichen Juristen vorbehalten war, den: Schöpfer des preußischen Landrechts dieses biographische Denkmal zu setzen. Allerdings hat Stölzel, der Verfasser dieses Werkes,") wie dessen Widmung uns belehrt, die Anregung dazu vom preußischen Justiz­minister selbst empfangen. In der That konnte die Arbeit kaum in bessere Hände gelegt werden. Mit einem namenlosen Fleiße ist aus Quellen aller Art ein Lebensbild zusammengetragen, welches schon als ein lebendiges Stück Ge­schichte des vorigen Jahrhunderts im allgemeinen unser größtes Interesse in Anspruch nimmt, in seiner Spezialität aber uns eine klare Anschauung davon giebt, wie die großen Gesetzwerke des preußischen Staates, deren größtes bis auf die heutige Stunde in Geltung ist, entstanden sind. Zum erstenmale tritt hier der Zusmnmcnhcmg des Wöllnerscheu Regiments, des Religionsedikts und des dadurch veranlaßten Prozesses Schulz, sodann auch der Teilung Polens mit dem Fortgang, der Sistirung und der endlichen Gesetzwcrdung des all­gemeinen Landrechts in klares Licht. In seiner trefflichen Darstellung und seiner schönen Ausstattung wird das Werk auch nichtjuristischen Lesern viel Freude machen.

Karl Gottlieb Svarez. Ein Zeitbild aus der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts. Von Dr. Adolf Stölzel, Geheimem Obcrjustizrate und vortragendem Rate im Königl. Preuß, Justizministerium. Berlin, Franz Wahlen, 1885. Stölzel ist aus dem kurhessischen Dienste in den preußischen übergegangen.